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Skoda CITIGOe iV 2019 Betriebsanleitung Seite 91

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Technische Daten und Vorschriften ›
nenseite zur Außenseite von der ŠKODA Garantie
erfasst.
Kostenlose Reparatur der Hochvoltbatterie, wenn
diese im Fahrzeug verbaut ist und wenn der Scha-
den innerhalb von 8 Jahren oder vor dem Erreichen
einer Laufleistung von 160 000 km/100 000 Mei-
len (je nachdem, was zuerst eintritt) ab Beginn der
ŠKODA Garantie eintritt. Eine Verringerung der Ka-
pazität der Hochvoltbatterie über die Zeit ist eine
natürliche Eigenschaft der Technik und stellt kei-
nen Mangel im Sinne der ŠKODA Garantie dar, so-
fern dieser Wert vor Ablauf der 8 Jahre oder vor
dem Erreichen einer Laufleistung von 160 000 km/
100 000 Meilen (je nachdem, was zuerst eintritt)
ab Beginn der ŠKODA Garantie nicht 70 % der
nutzbaren Gesamtkapazität unterschreitet.
Der Beginn der ŠKODA Garantie ist der Tag, an dem
der Neuwagen durch einen ŠKODA Partner dem ers-
ten Käufer, der kein ŠKODA Partner ist, zur Benut-
zung übergeben wird
1)
.
Der ŠKODA Partner trägt dieses Datum in die zuge-
hörigen Systeme des Herstellers ein. Jeder beliebige
ŠKODA Partner teilt Ihnen dieses Datum auf Anfrage
mit.
Die Fahrzeugreparatur im Rahmen der ŠKODA Ga-
rantie kann durch Ersatz oder Instandsetzung der
mangelhaften Teile erfolgen. Über die Art der Fahr-
zeugreparatur entscheidet der ŠKODA Servicepart-
ner. Die Fahrzeugreparatur erfolgt innerhalb einer
entsprechend den Möglichkeiten des ŠKODA Ser-
vicepartners angemessenen Frist. Ersetzte Teile wer-
den zum Eigentum des ŠKODA Servicepartners.
Bei Ansprüchen aus der ŠKODA Garantie bezüglich
Schäden an der Hochvoltbatterie, wenn diese im
Fahrzeug verbaut ist, wird die Hochvoltbatterie in ei-
nen dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs
entsprechenden Zustand versetzt, wobei die Kapazi-
tät der Hochvoltbatterie nach der Instandsetzung
mindestens 70 % der nutzbaren Gesamtkapazität be-
trägt.
Weitergehende Ansprüche aus dieser ŠKODA Ga-
rantie bestehen nicht. Insbesondere entsteht kein
Anspruch auf Ersatzlieferung, kein Rücktrittsrecht,
kein Anspruch auf Kaufpreisnachlass, auf Bereitstel-
lung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbes-
serung und auf Schadenersatz.
Die ŠKODA Garantie kann bei jedem beliebigen ŠKO-
DA Servicepartner geltend gemacht werden.
Es bestehen keine Ansprüche aus der ŠKODA Garan-
tie, wenn Fahrzeugschäden im ursächlichen Zusam-
Aufgrund der Anforderungen der allgemein verbindlichen landesspezifischen gesetzlichen Bestimmungen,
1)
kann anstatt des Datums der Fahrzeugübergabe das Datum der Erstzulassung angegeben werden.
Rechte aus mangelhafter Erfüllung, ŠKODA Garantien
menhang mit einem der nachfolgenden Umstände
entstanden ist.
Die Servicearbeiten wurden nicht rechtzeitig und
fachgerecht nach den Vorschriften der Gesell-
schaft ŠKODA AUTO durchgeführt, oder deren
Durchführung wurde seitens des Kunden bei der
Geltendmachung von Ansprüchen aus der ŠKODA
Garantie nicht belegt.
Die Beschädigung bezieht sich auf Teile, die einem
natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Reifen,
Zündkerzen, Wischerblätter, Bremsbeläge und
Bremsscheiben, Kupplung, Glühlampen, Synchron-
ringe, Batterien u. Ä.
Einbau, Anschluss von Teilen oder Zubehör, Durch-
führung sonstiger Anpassung oder technischer Än-
derung am Fahrzeug, die von ŠKODA AUTO nicht
genehmigt wurden (z. B. Tuning).
Unerlaubte Nutzung, unsachgemäße Behandlung
(z. B. Einsatz bei motorsportlichen Wettbewerben
oder Überladung), unsachgemäße Pflege und War-
tung oder unerlaubte Veränderungen Ihres Fahr-
zeugs.
Nichtbeachtung von Vorschriften in der Bedie-
nungsanleitung bzw. in anderen werksseitig gelie-
ferten Anleitungen, unter anderem die Nichtbeach-
tung von Vorschriften bezüglich der Vorgehens-
weise beim Laden der Hochvoltbatterie, wenn die-
se im Fahrzeug verbaut ist.
Nutzung des Fahrzeugs als stationäre Quelle der
elektrischen Energie.
Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse (z. B. Un-
fall, Hagel, Überschwemmung u. Ä.).
Von Ihnen ein Schaden nicht unverzüglich bei ei-
nem Fachbetrieb angezeigt oder nicht fachgerecht
beseitigt wurde.
Den Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit trägt der
Kunde.
Durch die vorliegende ŠKODA Garantie werden die
gesetzlichen Rechte des Käufers aus mangelhafter
Erfüllung gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs
und mögliche Ansprüche aus Produkthaftungsgeset-
zen nicht beschränkt.
ŠKODA Mobilitätsgarantie
Die Mobilitätsgarantie steht für ein Gefühl der Ge-
wissheit für Reisen in Ihrem Fahrzeug.
Sollte Ihr Fahrzeug einmal unterwegs infolge eines
unerwarteten Defekts liegen bleiben, können für Sie
im Rahmen der Mobilitätsgarantie Leistungen für die
Sicherung Ihrer weiteren Mobilität erbracht werden,
zu denen folgende Leistungen gehören: Pannenhilfe
am Pannenort und das Abschleppen zum ŠKODA
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