VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, ERSTE HILFE
Ist durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten (bei Überschreitung der MZB-Werte), ist die/der Verunfallte
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unverzüglich einem Augenarzt vorzustellen, der ggf. eine Fluoreszenzangiographie durchführen kann vorzustellen.
Die Annahme einer Augenschädigung ist gerechtfertigt, wenn eine Bestrahlung mit Laserstrahlen erfolgt ist und die
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MZB-Werte überschritten worden sind.
Der Ersthelfer muss auf Eigenschutz achten.
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Das Gerät stromlos schalten.
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Den Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten und Erste Hilfe leisten.
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Notarzt rufen!
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Sicherheit
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