3.6
Sekundäre (indirekte) Gefahren
3.6.1
Brandgefahr
Warnung
Brandgefahr
Es besteht Brandgefahr durch Gase und Verarbeitung von leicht brennbaren Materialien.
–
Das Gerät nicht unbeaufsichtigt betreiben.
–
Einen gemäß dem Brandgutachten ausgewähltem Feuerlöscher griffbereit halten und in
unmittelbarer Nähe des Gerätes montieren.
Tri ein Hauptlaserstrahl auf leicht brennbares Material, z. B. Papier, kann sich dieses entzünden und ein Brand kann
entstehen. Deshalb sollten Sie vor dem Einschalten des Lasers unbedingt darauf achten, dass kein leicht entflammbares
Material im Strahlenverlauf ist.
Des Weiteren können sich Gase, welche sich unterhalb des zu bearbeitenden Materials bilden können entzünden,
insbesondere wenn die Anforderungen an die Absaugung nicht erfüllt sind.
Bei mangelhaer Pflege und Reinigung des Systems besteht ein erhöhtes Risiko einer Flammenbildung.
Kontrollieren Sie zudem regelmäßig Ihr Lukühlsystem am Laser. Besonders die Filter und Ventilatoren sollten
regelmäßig auf ihre Funktion überprü werden, damit durch Übertemperatur entstandene Defekte vermieden werden.
3.6.2
Gase, Dämpfe und Stäube
In Abhängigkeit der bearbeiteten Werkstoffe und gewählten Parameter, kann es beim Laserbearbeiten zur Bildung von
Gasen, Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben kommen. Je nach Werkstoff können diese Nebenprodukte toxisch sein. In
einzelnen Fällen kann es sich bei den Reaktionsprodukten um elektrisch leitende Stäube handeln. Gelangen diese in
elektrische Anlagen, so kann es zu Kurzschlüssen mit Personen und zu Sachschäden kommen.
Sicherheit
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