Sicherheit
Laserklasse 2
Bei Lasersystemen der Klasse 2 ist die zugängliche Laserstrahlung für die Haut ungefährlich. Diffuse Reflexionen des
Pilotlasers sowie eine kurzzeitige Bestrahlung (Einwirkungsdauer bis 0,25 Sekunden) der Augen sind aufgrund der
geringen Leistung ebenfalls ungefährlich.
Es ist jedoch möglich, den Lidschlussreflex zu unterdrücken und lange genug in den Klasse 2 Laser zu blicken, um eine
Verletzung des Auges auszulösen.
Beim Produkt kommt ein Pilotlaser der Laserklasse 2 zum Einsatz. Um im Betrieb Irritationen der Augen zu vermeiden,
sollte nicht direkt in die Laserquelle geblickt werden. Diffuse Reflexionen des Pilotlasers sind absolut unbedenklich.
3.3
Verantwortungsbereiche
3.3.1
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber hat folgende Verantwortung:
Es liegt in der Verantwortung des Betreibers sich über nationale gesetzliche Vorschrien und behördliche Auflagen
•
(z. B. Meldepflicht) für den Betrieb von Lasersystemen der Klasse 4 bzw. Lasersysteme mit eingebauter Laserquelle
der Klasse 4 zu informieren und diese einzuhalten.
Die angegebenen Sicherheitshinweise und Anweisungen sowie die für den Einsatzbereich geltenden örtlichen
•
Unfallverhütungsvorschrien und allgemeinen Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden.
Ein geeigneter Feuerlöscher muss sich in unmittelbarer Nähe des Lasergerätes befinden, da der Laserstrahl
•
entflammbares Material entzünden kann. Wenn keine Brandgutachterliche Gründe dagegensprechen, wird ein CO
Feuerlöscher empfohlen, um im Brandfall das Laseraggregat zu schonen.
Die Unterweisung ist vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit, z. B. nach der Einstellung oder Versetzung
•
bzw. vor der ersten Inbetriebnahme der Laseranlage sowie mindestens einmal jährlich durchzuführen. Sie ist
in einer für die Beschäigten verständlichen Form und Sprache durchzuführen. Vor wesentlichen Änderungen
der Arbeitsbedingungen und Expositionssituationen hat der Arbeitgeber über die neue Gefährdungssituation zu
unterweisen.
Dem Betreiber ist zu empfehlen, ggf. innerbetriebliche Anweisungen unter Berücksichtigung der ihm bekannten
•
fachlichen Qualifikation des jeweils eingesetzten Personals zu erstellen und sich den Erhalt dieser Anweisung oder
dieser Anleitung bzw. die Teilnahme an Einweisung/Schulung jeweils schrilich bestätigen zu lassen.
Die Inhalte relevanten Inhalte dieser Montageanleitung sind in eine Betriebsanweisung gemäß §12
•
Betriebssicherheitsverordnung und TROS Laserstrahlung Teil 3 zu übernehmen.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen des Betreibens der Maschine (wie zum
•
Beispiel Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung) müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit
unter dem Aspekt der Sicherheit keine unklaren Kompetenzen aureten.
In der Anleitung vorgegebenen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen in regelmäßigen Abständen
•
durchführen werden.
Bei allen Arbeiten, die die Aufstellung, die Inbetriebnahme, das Rüsten, den Betrieb, Änderungen von
•
Einsatzbedingungen und Betriebsweisen, Wartung, Inspektion und Reparatur betreffen, sind die in den Anleitungen
ggf. als notwendig angegebenen Ausschaltprozeduren zu beachten.
Überprüfen und gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung bereitstellen (z.B Schutzbrille entsprechend
•
Laserleistung und Wellenlänge).
Der Betreiber ist für sicherheitstechnischen Zustand der Maschine verantwortlich.
•
Entflammbares Material darf nicht in den Arbeitsbereich oder in unmittelbarer Nähe des Gerätes gelagert werden.
•
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