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Garantieleistungen; Recycling - MOTOmed viva2 Gebrauchsanweisung

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Garantieleistungen

Die Garantiezeit auf Material- und Herstellungsfehler beträgt für das
MOTOmed viva2 ab dem Datum der Lieferung bzw. der Rechnungs-
stellung 24 Monate.
Das Unternehmen RECK-Technik GmbH & Co. KG, Bereich Medizin-
technik, verpflichtet sich, fehlerhafte Teile des MOTOmed viva2
kostenlos zu ersetzen oder das MOTOmed viva2 im Werk bzw. in einer
vom Unternehmen RECK anerkannten Vertragswerkstatt kostenlos
instandzusetzen, wenn:
1. es sich um keine Verschleißteile handelt.
2. Instandsetzungen (Wartungen, Inspektionen, Reparaturen) nur
durch das Unternehmen RECK ermächtigte Personen, Betriebe
oder Einrichtungen durchgeführt wurden, die die Sachkenntnisse,
Voraussetzungen und erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen
Ausführung dieser Aufgaben besitzen.
3. keine fremden Teile am MOTOmed viva2 angebaut sind.
4. das MOTOmed viva2 in Übereinstimmung mit der Gebrauchs-
anweisung verwendet und nicht zweckentfremdet eingesetzt
wurde.
5. keine mutwillige Beschädigung vorliegt.
6. der Garantieanspruch innerhalb der Frist geltend gemacht und
mit einem Kaufbeleg nachgewiesen wurde.

Recycling

Das MOTOmed viva2 ist in hochwertiger Ganzmetallbauweise herge-
stellt: es ist langlebig, umweltverträglich und recyclebar. Die meisten
Teile können über die Altmetallentsorgung wiederverwertet werden.
Die restlichen Elektronikteile können als Elektronikschrott entsorgt
werden.
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GARANTIELEISTUNGEN
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