9. VERSCHROTTUNG DER MASCHINE
Wenn die Maschine abgenutzt ist, soll sie auf verantwortliche Weise verschrottet
werden. Folgendes ist zu berücksichtigen:
•
Die Maschine darf nicht in freier Natur abgestellt werden - das Öl (Getriebe und
hydraulische Ausrüstung) muß abgelassen werden. Die abgelassenen Öle müssen
ordnungsgemäß entsorgt werden.
•
Die Maschine in brauchbare Teile zerlegen, z. B. Räder, Hydraulikschläuche,
Ventile usw.
•
Brauchbare Teile an eine autorisierte Recyclingzentrale abliefern. Die größeren
Schrotteile ordnungsgemäß verschrotten.
PIDX-094A-03 GMS/GCS-TS 0410
9. VERSCHROTTUNG DER MACHINE
- 76 -