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KSB CK-Serie Betriebs- Und Montageanleitung Seite 9

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GEFAHR
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2 Sicherheit
2 Sicherheit
Alle in diesem Kapitel aufgeführten Hinweise bezeichnen eine Gefährdung mit
hohem Risikograd.
Zusätzlich zu den hier aufgeführten allgemein gültigen Sicherheitsinformationen
müssen auch die in weiteren Kapiteln aufgeführten handlungsbezogenen
Sicherheitsinformationen beachtet werden.
2.1 Allgemeines
▪ Die Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise für Aufstellung, Betrieb
und Wartung, deren Beachtung einen sicheren Umgang gewährleisten sowie
Personenschäden und Sachschäden vermeiden.
▪ Die Sicherheitshinweise aller Kapitel berücksichtigen.
▪ Die Betriebsanleitung muss vor Montage und Inbetriebnahme vom zuständigen
Fachpersonal / Betreiber gelesen und verstanden werden.
▪ Der Inhalt der Betriebsanleitung muss vor Ort ständig für das Fachpersonal
verfügbar sein.
▪ Direkt am Produkt angebrachte Hinweise und Kennzeichnungen müssen
beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden. Das gilt
beispielsweise für:
– Drehrichtungspfeil
– Kennzeichen für Anschlüsse
– Typenschild
▪ Für die Einhaltung von nicht berücksichtigten ortsbezogenen Bestimmungen ist
der Betreiber verantwortlich.
2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
▪ Die Anlage darf nur in solchen Einsatzbereichen betrieben werden, die in den
mitgeltenden Dokumenten beschrieben sind.
▪ Die Anlage nur in technisch einwandfreiem Zustand betreiben.
▪ Die Anlage nicht in teilmontiertem Zustand betreiben.
▪ Die Anlage darf nur die in der Dokumentation der betreffenden Ausführung
beschriebenen Medien fördern.
▪ Die Anlage nie ohne Fördermedium betreiben.
▪ Andere Betriebsweisen, sofern nicht in der Dokumentation genannt, mit dem
Hersteller abstimmen.
2.3 Personalqualifikation und Personalschulung
▪ Das Personal muss die entsprechende Qualifikation für Montage, Bedienung,
Wartung und Inspektion aufweisen.
▪ Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und Überwachung des Personals müssen
bei Transport, Montage, Bedienung, Wartung und Inspektion durch den
Betreiber genau geregelt sein.
▪ Unkenntnisse des Personals durch Schulungen und Unterweisungen durch
ausreichend geschultes Fachpersonal beseitigen. Ggf. kann die Schulung durch
Beauftragung des Herstellers / Lieferanten durch den Betreiber erfolgen.
▪ Schulungen an der Pumpstation nur unter Aufsicht von technischem
Fachpersonal durchführen.
2.4 Folgen und Gefahren bei Nichtbeachtung der Anleitung
▪ Die Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung führt zum Verlust der
Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche.
▪ Die Nichtbeachtung kann z. B. folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
Pumpstation CK
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