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ELETTROLASER MS 3.5 Serie Bedienungs- Und Wartungsanleitung Seite 15

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4.4
Allgemeine Informationen zur Klassifizierung der Lasergeräte
Die Klassifizierung der Lasergeräte erfolgt gemäß der Norm:
EN 60825-1:2014 Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen.
4.4.1
Gefährdungspotenzial der Laserklassen
Das Konzept des Lasers reicht nicht aus, um die Gefahr zu beschreiben, die von einem Gerät ausgeht, das kohärente,
elektromagnetische Strahlung aussendet.
Das Gefährdungspotenzial kann je nach Gerät und Einsatzbedingungen stark variieren. Aus diesem Grund empfiehlt die
Internationale Norm, jedes Lasersystem einer bestimmten Klasse zuzuordnen, damit das Gefährdungspotenzial für
jedermann sofort ersichtlich ist. Das Risiko steigt mit zunehmender Klasse.
4.4.2
Klassifizierungspflicht
Derjenige, der Lasergeräte in den Verkehr bringt, darf das Produkt erst dann an den Nutzer ausliefern, wenn diese einer
der sieben, in der Laserverordnung definierten Klassen zugeordnet worden sind (ansonsten sollte der Nutzer die strikten
Regeln der Klasse 4 beachten).
Klasse
Risiken
1
Ungefährlich bei bestimmungsgemäßem Betrieb
1M
Ungefährlich, ohne optische Instrumente.
Ungefährlich, bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer.
2
2M
Ohne optische Instrumente: wie Klasse 2.
3A
Eliminiert.
3R
Beschränkt gefährlich.
Direkter Laserstrahl: gefährlich für die Augen;
2
3B
Ungefährliche Strahlungsausbreitung.
Gefährlicher Laserstrahl für Haut und Augen;
Strahlungsausbreitung kann gegebenenfalls
4
die Augen gefährden;
Brandgefahr.
Tab. 4-1 – Klassifizierung der Lasergeräte gemäß Norm CEI EN 60825-1:2014
1
Unter normalen Bedingungen müssen Laser der Klasse 1 auch ohne besondere Anweisungen als sicher gelten.
2
Hängt die Sicherheit von den vorgegebenen Anweisungen ab, so ist die Ungefährlichkeit des Geräts nicht mit Klasse 1, sondern
mit einer Erklärung, wie z. B.: „Keine Gefahr in dem gekennzeichneten Bereich", anzugeben.
code: UMS012
Laser-Schweißgerät - MS 3.5
Betriebs-und Wartungsanleitung
Revisionsstand: 0.4
Notwendige Maßnahmen
1
. Keine Maßnahme notwendig.
Warnen Sie die Personen, die optische Geräte
anwenden.
Blicken Sie nicht direkt in den Laserstrahl;
Richten Sie den Laser nicht auf das Gesicht.
Warnen Sie die Personen, die optische Geräte
anwenden.
Behandeln Sie diese wie die Klasse 1m oder 2m.
Nur von qualifiziertem Personal benutzen lassen.
Benennen Sie einen Laser-Schutzbeauftragten
(laser-safety officer);
Grenzen Sie den Einsatzbereich mit baulichen
Vorkehrungen ein;
Überprüfen Sie die Zugänge;
Melden Sie das Vorhandensein von Lasern am
Zugang;
Nur von qualifiziertem Personal benutzen
lassen;
Tragen Sie gegebenenfalls eine Schutzbrille.
Gleiche Vorsichtsmaßnahmen wie für die
Klasse 3b;
Benutzen Sie die erforderliche PSA.
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datum: 28/02/2023

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