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Typenschild; Typenschild Bei Ausführung In Kompakter Bauform - ABB HygienicMaster FEX300 Betriebsanleitung

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1.6.2

Typenschild

WICHTIG (HINWEIS)
Messsystemen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, liegt ein
zusätzliches Dokument mit Ex-Sicherheitshinweisen bei. Die darin aufgeführten Angaben und
Daten müssen ebenfalls konsequent beachtet werden!
1.6.2.1
Typenschild bei Ausführung in kompakter Bauform
Abb. 1: Gerät in kompakter Bauform (Beispiel, Messumformer im Zweikammergehäuse)
1 Modellnummer (Die technischen Ausführungs-
details können dem Datenblatt oder der
Auftragsbestätigung entnommen werden)
2 Auftragsnummer
3 Nennweite und Nenndruckstufe
4 Material: Flansch / Auskleidung / Elektrode
5 Kundenspezifische TAG-Nummer (falls
vorgegeben)
6 T
= maximal zulässige Messmediumtemperatur
med
T
= maximal zulässige Umgebungstemperatur
amb
7 IP-Schutzart gemäß EN 60529
8 Kalibrierwert Q
DN
max
9 Kalibrierwert Ss (Spanne)
Kalibrierwert Sz (Nullpunkt)
10 Kommunikationsprotokoll des Messumformers
11 Softwareversion
12Baujahr
13CE-Zeichen
14Seriennummer zur Identifikation durch den
Hersteller
WICHTIG (HINWEIS)
Geräte mit 3A-Zulassung werden mit einem zusätzlichen Schild gekennzeichnet.
OI/FEX300/FEX500-DE
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
15Zusatzinformationen: EE = Erdungselektroden,
TFE = Teilfüllungselektrode
16Genauigkeit, mit der das Gerät kalibriert wurde
(z. B. 0,2 % vom Messwert)
17Erregerfrequenz der Spulen des Messwertaufnehmers
18Revisionsstand (xx.xx.xx)
19 Kennzeichnung, ob das Druckgerät im
Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie liegt.
Angabe der berücksichtigten Fluidgruppe.
Fluid Gruppe 1 = gefährliche Fluide, flüssig,
gasförmig. (PressureEquipmentDirective = PED).
Liegt das Druckgerät außerhalb des
Geltungsbereiches der Druckgeräterichtlinie
2014/68/EU, erfolgt die Einstufung in den Bereich
SEP (= Sound Engineering Practice) "Gute
Ingenieurpraxis" gemäß Art. 3 Abs. 3 der PED.
Fehlen die Angaben gänzlich, so liegt keine
Konformität gemäß den Anforderungen der
Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU vor. Es gilt die
Ausnahmeregelung für Wassernetze und verbundene
Ausrüstungsteile gemäß Leitlinie 1/16 zu
Art. 1, Abs. 3.2 der Druckgeräterichtlinie.
FEX300, FEX500
300
13
14
15
16
17
18
19
Sicherheit
G00629
11

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