T22
Unfallverhütung
Entsprechend den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsge-
nossenschaften ist nach der Montage der Drehmoment‐Messwellen vom Be
treiber eine Abdeckung oder Verkleidung wie folgt anzubringen:
Abdeckung oder Verkleidung dürfen nicht mitrotieren.
Abdeckung oder Verkleidung sollen sowohl Quetsch‐ und Scherstellen ver
meiden als auch vor eventuell sich lösenden Teilen schützen.
Abdeckungen und Verkleidungen müssen weit genug von den bewegten
Teilen entfernt oder so beschaffen sein, dass man nicht hindurchgreifen
kann.
Abdeckungen und Verkleidungen müssen auch angebracht sein, wenn die
bewegten Teile der Drehmoment‐Messwelle außerhalb des Verkehrs‐ und
Arbeitsbereiches von Personen installiert sind.
Von den vorstehenden Forderungen darf nur abgewichen werden, wenn die
Maschinenteile und ‐stellen schon durch den Bau der Maschine oder bereits
vorhandene Schutzvorkehrungen ausreichend gesichert sind.
A2302-6.0 en/de
27
HBM