12.4
Druckluftmotor
Die Bremsbelagstärke muss mindestens 1x jährlich kontrolliert werden.
Funktionskontrolle der Bremse täglich durchführen.
Ein- und Ausbau des Bremsbelages (1) darf nur durch eine „befähigte Person" durchgeführt werden.
Bei Erreichen der Mindestbelagstärke müssen die Beläge inkl. Belagträger ausgetauscht werden.
Ein Nachstellen ist nicht möglich.
Nur Originalersatzteile verwenden.
Motorleistung
Bremsbelagstärke
B min.
kW
mm
0,52-0,75
6,0
1,5-2,5
6,5
12.5
Überlastsicherungen
Wenn das Gerät die zulässige Last nicht anhebt, muss Überlastsicherung nachgestellt werden. Dies darf nur
von einem vom Hersteller autorisierten Servicebetrieb erfolgen!
GEFAHR!
Die werksseitige Einstellung der Überlastsicherung ist durch Versiegelung gesichert. Bei jeglicher Veränderung
erlischt die Garantie. Falls eine Wartung erforderlich ist, setzen Sie sich mit einem vom Hersteller autorisierten
Servicebetrieb in Verbindung.
GEFAHR!
Die Überlastsicherung dient ausschließlich zum Schutz vor Schäden am Gerät durch eine Überlastung beim
Bewegen von Lasten und darf in seiner Funktion nicht in den betriebsmäßigen Arbeitsprozess integriert werden!
Je nach Geräteausführung ergeben sich folgende Varianten:
12.5.1
Rutschkupplung
12.5.2
Mechanisches Federpaket
Sollte eine Überlastung aufgetreten sein, muss die Last ganz bis auf den Grund
abgelassen werden damit sich das Federpaket entspannen kann. Erst dann kann der
Hubvorgang wiederholt werden.
12.5.3
Überlastschutz durch Druckbegrenzungsventil
Werksseitige Einstellung für die betreffende Hublast bei 6 bar.
Diese Einstellung muss in der Regel nicht verändert werden.
20
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