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2. ZU IHRER SICHERHEIT

Motorschirme unterliegen in Deutschland den einschlägigen luftrechtlichen
Bestimmungen für musterzulassungsbefreite Luftsportgeräte (siehe insbesondere
LuftVZO §1 Abs. 4 und LuftGerPV § 10a). Der TUSKER ist ausschließlich für den
motorisierten
Betrieb
vorgesehen
und
darf
nur
mit
einem
gültigen
Befähigungsnachweis und in Verbindung mit einem auf Kompatibilität geprüften
Antrieb geflogen werden. Jeder Eigenversuch ist lebensgefährlich.
Diese Betriebsanleitung beschreibt lediglich den TUSKER als Tragwerk. Die
Handhabung und die Flugeigenschaften sind abhängig von dem jeweils
verwendeten Motorschirm-Trike und in der Betriebsanleitung des Trike-Herstellers
beschrieben. Diese Betriebsanleitung ist kein Ersatz für die Betriebsanleitung des
Trike-Herstellers. Sie ersetzt auch nicht den Besuch einer Flugschule oder eine
Einweisung auf ein Trike durch eine fachkundige Person.
Ein Motorschirm darf nur als solcher eingesetzt werden. Verwenden Sie ihn nur
dann auch zum freien Fliegen, wenn zusätzlich eine Musterprüfung nach den
Bestimmungen der Gleitsegelbetriebsordnung (DHV, CEN,...) nachgewiesen
werden
kann.
Verwenden
Sie
es
auf
keinen
Fall
als
Sprung-
oder
Personenfallschirm.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für etwaige Personen- oder
Materialschäden, die im Zusammenhang mit POWERPLAY Gleitsegeln entstehen,
kann der Hersteller nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere für
Verletzungen des Piloten, des Passagiers oder unbeteiligten Personen, die durch
umherfliegende Propellerteile und/oder entzündliche Stoffe verursacht werden.
Gleitschirme sind unbedingt von einem Fachmann einzufliegen. Das Einfliegen
muß auf dem Typenschild vermerkt werden.
Kunstflug ist nicht zulässig
Das Fliegen mit nasser Kappe oder bei Regen ist unzulässig und kann unter
Umständen einen Sackflug verursachen.
Verändern Sie in keinem Fall die Gleitsegelkonstruktion, ansonsten erlischt jeder
Garantieanspruch und die Betriebserlaubnis.
Lassen sie sich vor dem Erstflug von einem Fluglehrer oder einem erfahrenen
Piloten einweisen.
Tragen Sie beim Fliegen immer Helm und Handschuhe, sowie festes,
sprunggelenkschützendes Schuhwerk und geeignete Kleidung.
Starten Sie nur von zugelassenen Fluggeländen, und wenn Windrichtung,
Windgeschwindigkeit und Wetterlage einen gefahrlosen Flug ermöglichen.
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