Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Garantiebedingungen - Gewerbliche Nutzung - Maxxus CX 9.1 Bedienungs-/Montageanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

®
MAXXUS gewährt für dieses Trainingsgerät eine 2-Jahresgarantie bei gewerblicher Nutzung** zu den nachstehenden Bedingungen.
Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Kaufdatum. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen
sie eine neue Garantiefrist in Gang.
I. Voraussetzungen der Garantie
Für einen Garantieschutz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Gewerblicher Direkterwerb und Betrieb in Deutschland
Die Garantie wird ausschließlich für in Deutschland erworbene und betriebene Produkte gewährt, die direkt bei der MAXXUS Group
GmbH & Co. KG erworben wurden und zum gewerblichen Gebrauch verwendet werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind
insbesondere gewerbliche Nutzung durch Verleih, Vermietung oder ähnliches.
2. Geräteregistrierung
Das Gerät ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt schriftlich zu registrieren. Verwenden Sie hierzu ausschließlich die der
Gebrauchsanleitung beigefügte „MAXXUS Registrierungskarte". Spätere Registrierungen können leider nicht mehr
entgegengenommen werden. Senden Sie die Registrierungskarte vollständig ausgefüllt an uns per:
-
E-Mail an info@maxxus.de
(bitte beachten Sie, dass dies nur als Scan der Original-Unterschrift akzeptiert werden kann)
-
Post an: MAXXUS Group GmbH & Co. KG, Nordring 80, 64521 Groß-Gerau
(bitte beachten Sie, dass nur ausreichend frankierte Briefe angenommen werden können)
-
Online: füllen Sie die Registrierungskarte online unter www.maxxus.com im Bereich „Service" aus
3. Wartung
Für diesen Artikel gilt eine Wartungspflicht. Die Kosten der Wartung trägt der Käufer.
Das Wartungsintervall beginnt mit dem Kaufdatum und beträgt: 12 Monate
Alle Bauteile sind ungeachtet dessen vom Kunden regelmäßig zu überprüfen und gemäß der Bedienungsanleitung mit geeigneten
Schmiermitteln zu behandeln. Ein Wartungsauftrag ist mindestens 4 Wochen vor Ablauf der oben genannten Frist beim MAXXUS
Support zur Planung anzumelden. Die Terminabstimmung erfolgt telefonisch oder per E-Mail, Fax oder Postbrief. Im Fall der
Garantieinanspruchnahme ist die Durchführung der Wartung mit Belegen über den Kauf von Pflegeölen (nur bei Laufbändern) und
über die Durchführung der Wartungen nachzuweisen.
II. Ausschluss
Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind:
Transport- und Fahrtkosten
Auf- und Abbaukosten bei notwendigem Transport
Notwendige Wartungsarbeiten
Behebung von Schäden, welche aufgrund falscher Montage, falscher Nutzung oder mangelnder Reinigung entstanden sind
Verschleißteile***
*** Von der Garantie ausgeschlossene Verschleißteile sind insbesondere:
▪ Laufgurt (Laufbänder) ▪ Antriebsriemen
▪ Laufbrett (Laufbänder) ▪Pedalriemen
Zur Schmierung des Laufgurtes von Laufbändern sind ausschließlich MAXXUS Pflegeöle zu verwenden. Bei Verwendung von
Fremdölen zur Laufgurtschmierung erlischt die Garantie. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Ölsprays. Für die Instandsetzung,
Wartung und Pflege sind ausschließlich original MAXXUS Produkte zu verwenden.
III. Leistungen im Garantiefall
MAXXUS steht es frei, das Produkt instandzusetzen, einen Austausch vorzunehmen oder den Kaufpreis zu erstatten.
IV. Geltendmachung der Garantie
Garantieleistungen werden nur gegen Vorlage eines Kaufbeleges und einer vollständig ausgefüllten Schadensmeldung erbracht.
Für die Schadensmeldung ist die Vorlage in dieser Anleitung zu verwenden. Die Schadensmeldung kann alternativ auch auf der
MAXXUS Homepage im Bereich „Service" online ausgefüllt werden. Voraussetzung ist ferner, dass der Käufer den Fehler innerhalb
von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen.
Die Rechte aus der Garantie sind schriftlich innerhalb der Garantielaufzeit
per Post an:
MAXXUS Group GmbH & Co. KG, Nordring 80, 64521 Groß-Gerau
per E-Mail an:
info@maxxus.de
zu richten.
V. Gesetzliche Rechte
Sonstige Ansprüche und Rechte, die Ihnen nach dem Gesetz oder aufgrund eines Vertrages zustehen, werden durch diese Garantie
nicht eingeschränkt. Insbesondere bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und gesetzliche Gewährleistungsrechte
unberührt.
*
Stand: April/2016
** Eine gewerbliche Nutzung setzt voraus, dass die Rechnung beim Kauf des Gerätes nicht auf einen Verbraucher ausgestellt ist. Bei einer Nutzung
durch Vereine liegt eine gewerbliche Nutzung bei wirtschaftlichen Vereinen vor.
Garantiebedingungen* - gewerbliche Nutzung
▪ Kugellager
▪ Zugseile
▪ Folien
▪ Laufrollen
▪ Überzüge an Haltegriffen
33
®

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis