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Samson EB 2517 Bedienungsanleitung Seite 7

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Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Bedienpersonal diese Einbau- und
Bedienungsanleitung und die mitgeltenden Dokumente zur Verfügung zu stellen und das Be-
dienpersonal in der sachgerechten Bedienung zu unterweisen. Weiterhin muss der Betreiber
sicherstellen, dass das Bedienpersonal oder Dritte nicht gefährdet werden.
Der Betreiber ist außerdem dafür verantwortlich, dass die in den technischen Daten definier-
ten Grenzwerte für das Produkt nicht über- oder unterschritten werden. Das gilt auch für An-
und Abfahrprozesse. An- und Abfahrprozesse sind Teil der Betreiberprozesse und als solche
nicht Bestandteil der vorliegenden Einbau- und Bedienungsanleitungen. SAMSON kann zu
diesen Prozessen keine Aussagen treffen, da die operativen Details (z. B. Differenzdrücke
und Temperaturen) individuell unterschiedlich und nur dem Betreiber bekannt sind.
Sorgfaltspflicht des Bedienpersonals
Das Bedienpersonal muss mit der vorliegenden Einbau- und Bedienungsanleitung und mit
den mitgeltenden Dokumenten vertraut sein und sich an die darin aufgeführten Gefahrenhin-
weise, Warnhinweise und Hinweise halten. Darüber hinaus muss das Bedienpersonal mit
den geltenden Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut sein und
diese einhalten.
Mitgeltende Normen und Richtlinien
Die Regler erfüllen die Anforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
und der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Directive 2016 No. 1105
Pressure Equipment (Safety) Regulations 2016 und der Directive 2008 No. 1597 Supply of
Machinery (Safety) Regulations 2008. Bei Reglern, die mit der CE-Kennzeichnung und/oder
der UKCA-Kennzeichnung versehen sind, gibt die Konformitätserklärung Auskunft über das
angewandte Konformitätsbewertungsverfahren. Die entsprechende Konformitätserklärung
steht im Kap. „Zertifikate" dieser EB zur Verfügung.
Die nichtelektrischen Reglerausführungen haben nach der Zündgefahrenbewertung, entspre-
chend der DIN EN ISO 80079-36 Absatz 5.2, auch bei selten auftretenden Betriebsstörun-
gen keine eigene potentielle Zündquelle und fallen somit nicht unter die Richtlinie
2014/34/EU.
Î Für den Anschluss an den Potentialausgleich Absatz 6.4 der EN 60079-14, VDE 0165-1
beachten.
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