●
Die Ultraschallsensoren im Stoßfänger
können durch Stöße, z. B. beim Ein- oder
Ausparken, beschädigt oder verstellt werden.
●
Bei der Reinigung der Ultraschallsensoren
mit einem Hochdruckreiniger oder Dampf-
strahler die Ultraschallsensoren nur kurzzei-
tig direkt besprühen und immer einen Ab-
stand von mehr als 10 cm einhalten.
●
Falls die Größe des vorn oder hinten
angebrachten Kennzeichens oder Kennzei-
chenträgers den dafür vorgesehenen Be-
reich übersteigt oder ein Kennzeichen ver-
bogen oder verformt ist, können:
–
Erkennungsfehler auftreten.
–
die Sensoren in Ihrer Erkennungsleistung
beeinträchtigt werden.
–
Abbrüche oder fehlerhafte Ausführun-
gen des Einparkvorgangs erfolgen.
●
Bei Ausfall eines Ultraschallsensors wird
der entsprechende Bereich der Ultraschall-
sensorengruppe (vorn bzw. hinten) ausge-
schaltet und kann nicht mehr aktiviert wer-
den, bis der Defekt behoben wird. Die Senso-
ren des anderen Stoßfängers können jedoch
weiterhin normal genutzt werden. Wenden
Sie sich bei einer Störung des Systems bitte
an einen Fachbetrieb. CUPRA empfiehlt dazu
einen CUPRA-Fachbetrieb oder einen SEAT-
Vertragshändler aufzusuchen.
196
Einparken und rangieren
Information
● Zur korrekten Funktion des Systems sind
die Ultraschallsensoren in den Stoßfängern
sauber, schnee- und eisfrei zu halten und
nicht durch Aufkleber oder andere Gegen-
stände abzudecken.
● Geräuschquellen – z. B. rauer Asphalt,
Kopfsteinpflaster und Störschall anderer
Fahrzeuge – können zu Fehlmeldungen des
Parklenkassistenten bzw. des ParkPilot füh-
ren. Metallische Gegenstände können das
Rangieren beeinträchtigen.
● Um sich mit dem System und dessen
Funktionen vertraut zu machen, empfiehlt
CUPRA, die Bedienung des Parklenkassisten-
ten an einem verkehrsberuhigten Ort oder
Parkplatz zu üben.
Beschreibung des Parklenkassis-
tenten
Abb. 131
In der Mittelkonsole oben: Taster
für Parklenkassistent.
Die Bestandteile des Parklenkassistenten sind
die Ultraschallsensoren, die sich an den vor-
deren und hinteren Stoßfängern befinden, die
Taste
zum Ein- und Ausschalten des Systems
und die Bildschirmanzeigen im Kombi-Instru-
ment.
Voraussetzungen zum Einparken
●
Die Traktionskontrolle (TCS) muss einge-
›››
schaltet sein
S. 152.
●
Geschwindigkeit beim Vorbeifahren an der
Parklücke (Längsparklücke): ca. 40 km/h
(25 mph) nicht überschreiten.
●
Geschwindigkeit beim Vorbeifahren an der
Parklücke (Querparklücke): ca. 20 km/h
(12 mph) nicht überschreiten.