Herunterladen Diese Seite drucken

Fiat DOBLO 2019 Betriebsanleitung Seite 224

Werbung

VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERSCHROTTUNG DES FAHRZEUGS
(für Versionen/Märkte, wo vorgesehen)
Seit Jahren entwickelt Fiat über die ständige Verbesserung der Herstellungsprozesse und der Entwicklung von immer
mehr umweltschützenden Materialien, eine globale Verantwortung für den Umweltschutz. In der Absicht, dem Kunden den
bestmöglichen Service unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der durch die Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG
auferlegten Pflichten zu gewährleisten, bietet Fiat seinen Kunden die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug (*) ohne zusätzliche Kosten
abzugeben.
Die Europäische Richtlinie sieht vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten Halter oder Besitzer
Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich Null oder negativ ist. Insbesondere gilt die Rücknahme der Fahrzeuge
zu Nullkosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007 nur für nach dem 1. Juli 2002 zugelassene Fahrzeuge, während
die Rücknahme zu Nullkosten ab 2007 unabhängig vom Zulassungsjahr des Fahrzeugs der Bedingung unterliegt, dass das
Fahrzeug über seine wesentlichen Bauteile verfügt (insbesondere Motor und Karosserie) und keinen zusätzlichen Müll enthält.
Zur Rückgabe des Altfahrzeugs zu Nullkosten können Sie sich entweder an einen unserer Vertragshändler oder eine der von
Fiat beauftragten Sammel- und Verschrottungsstellen wenden. Diese Stellen wurden sorgfältig gewählt, um einen Service mit
angemessenem Qualitätsstandard für die Sammlung, die Behandlung und das Recycling der entsorgten Fahrzeuge unter
Beachtung der Umwelt zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel- und Verschrottungsstellen erhalten Sie beim Netz der Fiat Vertragswerkstätten
und der Fiat Nutzfahrzeuge, unter der kostenlosen Telefonnummer 00800 3428 0000 oder auf der Fiat-Internetseite.
(*) Fahrzeug für den Transport von Personen mit maximal 9 Sitzplätzen mit einer zulässigen Gesamtlast von 3,5 Tonnen.
222

Werbung

loading