10 Gewährleistung
10.1 Umfang
Für den Kesselkörper verlängern wir die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei
auf fünf Jahre (maximal ca. 9000 Betriebsstunden).
Für elektrische und übrige Bauteile beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
10.2 Voraussetzungen
Für Ansprüche aus der Gewährleistungsverlängerung gelten die gesetzlichen
Vorschriften sowie zusätzlich folgende Bedingungen:
Die Inbetriebnahme der Heizanlage muss von unserem Werkskundendienst
oder einer autorisierten Fachfirma vorgenommen werden.
Die Garantie läuft von Ankaufsdatum bzw. Lieferung des Produktes, was mit
dem genehmigten Garantieschein und der Rechnung bzw. Kaufvertrag
(Inbetriebnahme Datum).
Der
Betrieb
Betriebsanleitung erfolgen.
Die Installation der Heizanlage und der hydraulischen Komponenten müssen
den
Anforderungen
Hydraulikschemen entsprechen.
Die
Installation
Verordnungen und Richtlinien erfolgen.
Die Qualität des Brennstoffes muss den Vorgaben der Firma SSP
entsprechen.
10.3 Gewährleistungs-Ausschluss
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden durch unsachgemäße
Bedienung und Installation von Heizungsanlage.
Schäden, welche wegen der Nichtbeachtung des Gesetzes über die Befüllung
der Kessel mit Wasser gemäß Standard VDI 2035 vorbereitet ist.
Schäden, welche durch fremde Macht entstanden sind (Brand, Wasser,
Schuss, zu hohe Spannung) und Verbrauch der verbrauchbaren Teile
(Dichtungen...)sind nicht unter Gewährleistung
Risse in Schamotte und Isolierung, die durch innere Spannung entstehen.
Fehler, die Folge der übermäßigen Verwendung von der Heizungsanlage
entstehen.
Für Rauchgas Ventilator und die Regelung gilt Gewärleistungsfrist von ein (1)
Jahr.
der
Heizanlage
muss
der
Betriebsanleitung
der
Heizanlage
gemäß
den
und
den
muss
nach
geltenden
Angaben
in
der
vorgegebenen
Vorschriften,
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