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Kontrollen; Gewährleistung; Betreiberpflichten - BWT AQA Smart Einbau- Und Bedienungsanleitung

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K K K K K ontrollen
ontrollen
ontrollen
ontrollen
ontrollen
Folgende Kontrollen müssen vom Betreiber re-
Folgende Kontrollen müssen vom Betreiber re-
Folgende Kontrollen müssen vom Betreiber re-
Folgende Kontrollen müssen vom Betreiber re-
Folgende Kontrollen müssen vom Betreiber re-
gelmässig durchgeführt w
gelmässig durchgeführ
gelmässig durchgeführ
gelmässig durchgeführ
gelmässig durchgeführ
w w w w w andfreien Betr
andfreien Betr
andfreien Betr
ieb der Anlage zu ge
ieb der Anlage zu gew w w w w ähr
ieb der Anlage zu ge
andfreien Betrieb der Anlage zu ge
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ten.
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Regener
Regener
ier
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mittel k
mittel k
ontrollieren und nachfüllen
ontrollieren und nachfüllen
Regener
Regenerier
Regener
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mittel kontrollieren und nachfüllen
mittel k
ontrollieren und nachfüllen
ontrollieren und nachfüllen
nach
nach V V V V V erbr
nach
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auch
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W W W W W asserhär
asserhär
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asserhär
te über
te über
te über
te überpr pr pr pr prüf üf üf üf üfen
Die Trinkwasserhärte und die eingestellte Verschnitt-
wasserhärte müssen 1 mal pro Monat kontrolliert
und die Verschnittwasserhärte evtl. korrigiert wer-
den (siehe Inbetriebnahme).
Dichtigkeitspr
Dichtigk
Dichtigk
Dichtigk
Dichtigk
eitsprüfung, Sichtk
eitspr
eitspr
eitspr
üfung, Sichtk
üfung, Sichtk
üfung, Sichtkontrolle
üfung, Sichtk
Anschlussleitungen und Verbindungen auf Dichtig-
keit überprüfen. Verschmutzung im Vorratsraum für
Regeneriermittel und Soleraum alle 2 Monate kon-
trollieren und bei Bedarf mit klarem Wasser reini-
gen und spülen.
Die Kontrollintervalle sind Mindestempfehlungen
und müssen bei empfindlichen Verbrauchersyste-
men vom Betreiber entsprechend verkürzt wer-
den.
Gewährleistung
Gewährleistung
Gewährleistung
Gewährleistung
Gewährleistung
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wen-
den Sie sich bitte unter Nennung des Gerätetyps
und der Produktionsnummer (siehe technische
Daten bzw. Typenschild des Gerätes) an Ihren Ver-
tragspartner, die Installationsfirma.
t werden, um den ein-
t w
t w
erden, um den ein-
erden, um den ein-
erden, um den ein-
t w
erden, um den ein-
ähr
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leis-
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ähr
ährleis-
leis-
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en
en
en
en
ontrolle
ontrolle
ontrolle
ontrolle
Betreiber
Betreiber
pflichten
pflichten
Betreiber

Betreiberpflichten

Betreiber
pflichten
pflichten
Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches
Produkt gekauft.
Jedoch benötigt jede technische Anlage regelmäs-
sige Servicearbeiten, um die einwandfreie Funkti-
on zu erhalten.
Informieren Sie sich regelmässig über die Was-
serqualität und die Druckverhältnisse des zu be-
handelnden Wassers. Bei Änderungen der Was-
serqualität müssen ggf. Änderungen in den Ein-
stellungen vorgenommen werden. Fordern Sie in
diesem Fall eine Fachberatung an.
Hygienische Reinigung des Kabinetts mindestens
einmal jährlich.
V V V V V or or or or oraussetzung für Funktion und Ge
aussetzung für Funktion und Gew w w w w ähr
aussetzung für Funktion und Ge
aussetzung für Funktion und Ge
aussetzung für Funktion und Ge
sind die regelmässigen Kontrollen durch den Be-
sind die regelmässigen Kontrollen durch den Be-
sind die regelmässigen Kontrollen durch den Be-
sind die regelmässigen Kontrollen durch den Be-
sind die regelmässigen Kontrollen durch den Be-
treiber
treiber
treiber. . . . . Nach DIN 1988 Teil 8 Anhang B muss die
treiber
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Anlage regelmässig, je nach Betriebsbedingungen
und Einsatzbedingungen, spätestens jedoch alle
2 Monate kontrolliert werden.
Eine w
Eine w
Eine w
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Eine weitere
eitere
eitere
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eitere V V V V V or or or or oraussetzung für Funktion und Ge-
aussetzung für Funktion und Ge-
aussetzung für Funktion und Ge-
aussetzung für Funktion und Ge-
aussetzung für Funktion und Ge-
w w w w w ähr
ährleistung ist der A
ähr
ähr
leistung ist der A
leistung ist der A
leistung ist der Austausch der
ähr
leistung ist der A
teile in den vorgeschriebenen Wartungsinterval-
teile in den vorgeschriebenen Wartungsinterval-
teile in den vorgeschriebenen Wartungsinterval-
teile in den vorgeschriebenen Wartungsinterval-
teile in den vorgeschriebenen Wartungsinterval-
len.
len. Nach DIN 1988 Teil 8 Anhang B muss eine
len.
len.
len.
Wartung 1 mal pro Jahr, bei Gemeinschaftsanla-
gen 2 mal pro Jahr stattfinden.
Wartung
Wartung
Wartung
Wartung
Wartung
Inspektion Rückflussverhinderer
Inspektion Schwimmerschalter
Inspektion Elektrolysezelle
Kontrolle Wasserzähler
Kontrolle Antriebsmotor
Kontrolle/Reinigung/Austausch
Kontrolle/Reinigung/Austausch
Kontrolle/Reinigung/Austausch
Kontrolle/Reinigung/Austausch
Kontrolle/Reinigung/Austausch
Flachdichtung Injektorkugel
Injektor
Elektrolysezelle
Wasserzähler
Soleventil
Abwasserschlauch
Rückflussverhinderer
Verschneidung
Ventil incl. Behälter
Der Austausch der Verschleissteile muss durch
Fachpersonal erfolgen (Installateur oder Werkskun-
dendienst).
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ihrem In-
stallateur oder dem Werkskundendienst abzu-
schliessen.
ähr
ähr
leistung
leistung
ähr
ährleistung
leistung
leistung
ustausch der
ustausch der V V V V V erschleiss-
ustausch der
erschleiss-
erschleiss-
erschleiss-
ustausch der
erschleiss-
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
alle 2 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 10 Jahre
D D D D D
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