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Motorola CLP-Serie Bedienungsanleitung Seite 37

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  • DEUTSCH, seite 27
VIII. Patent- und Softwarebestimmungen
Motorola Solutions hält Sie schadlos gegenüber Kosten und Schäden, die gegen Sie erhoben werden
könnten, sollte eine Klage oder Forderung wegen einer Patentrechtverletzung durch die Produkte
angestrengt werden. Diese Verpflichtung erfordert, dass Sie: (a) uns schriftlich benachrichtigen, wenn
Sie von einer solchen Klage oder Forderung erfahren; (b) uns die alleinige Verteidigung im Klagefall und
alle Verhandlungen zur Behebung und Abwicklung überlassen; und (c) falls die Produkte einer Klage zur
Patentverletzung unterliegen, oder dies nach Ansicht von Motorola Solutions wahrscheinlich werden
sollte, uns auf unseren Wunsch und unsere Kosten hin gestatten, entweder: Ihnen das Recht zur
Weiterverwendung des Produktes verschaffen; die Produkte ersetzen oder so verändern, dass keine
Rechtsverletzung mehr besteht; oder Ihnen eine Gutschrift für die abgewerteten Produkte senden und
Sie die Produkte an uns zurücksenden. Der Abschreibungsrestwert ist ein von Motorola Solutions
ermittelter, gleichwertiger Betrag pro Jahr über die Lebensdauer der Produkte.
Motorola Solutions übernimmt Ihnen gegenüber keinerlei Haftung hinsichtlich Ansprüchen von
Patentrechtverletzungen in Kombination mit Produkten oder Teilen, die unter dieser beschränkten
Garantie mit Hilfsgeräten ausgestattet sind, wie sie in Artikel VI weiter oben definiert sind.
Dies ist die gesamte Haftung von Motorola Solutions hinsichtlich Patentrechtverletzungen durch die
Produkte.
In einigen Ländern bestehen für Motorola Solutions und dritte Software-Anbieter Ausschließlichkeitsrechte
für urheberrechtlich geschützte Software, wie z. B. das Ausschließlichkeitsrecht der Reproduktion durch
Kopien und die Weitergabe von Kopien der Software. Die Software darf nur kopiert, verwendet und in
Geräten eingesetzt werden, die mit dieser Software verbunden sind. Eine anderweitige Verwendung,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aufteilung der Software in Einzelteile oder Reverse-
Engineering oder die Ausübung von Ausschließlichkeitsrechten an der Software, ist nicht zulässig.
Einige Länder und andere Gerichtsbarkeiten erlauben nicht den Ausschluss oder die Einschränkung
von Neben- oder Folgeschäden oder die Beschränkung einer stillschweigenden Gewährleistung, so
dass die oben genannten Beschränkungen oder Ausschlüsse für Sie unter Umständen nicht
zutreffen. Diese Garantie verleiht Ihnen bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie je nach
Rechtsprechung außerdem weitere Rechte.
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Deutsch

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