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Mercedes-Benz EQS 2023 Betriebsanleitung Seite 96

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Allgemeine Hinweise
Qualifizierte Fachwerkstatt
Eine qualifizierte Fachwerkstatt besitzt die not-
wendigen Fachkenntnisse, Werkzeuge und Qualifi-
kationen für die sachgerechte Durchführung der
erforderlichen Arbeiten am Fahrzeug. Dies gilt ins-
besondere für sicherheitsrelevante Arbeiten.
Lassen Sie folgende Arbeiten am Fahrzeug immer
in einer qualifizierten Fachwerkstatt durchführen:
Sicherheitsrelevante Arbeiten
R
Service‑ und Wartungsarbeiten
R
Instandsetzungsarbeiten
R
Veränderungen sowie Ein‑ und Umbauten
R
Arbeiten an elektronischen Bauteilen
R
Mercedes‑Benz empfiehlt Ihnen einen
Mercedes‑Benz Servicestützpunkt.
Fahrzeugregistrierung
Es kann vorkommen, dass Mercedes-Benz seine
Servicestützpunkte anleitet, an bestimmten Fahr-
zeugen technische Inspektionen vorzunehmen.
Durch die Inspektionen wird die Qualität oder die
Sicherheit der Fahrzeuge verbessert.
Nur wenn Mercedes-Benz Ihre Registrierungsda-
ten hat, kann Mercedes-Benz Sie über die Fahr-
zeugüberprüfungen informieren.
In folgenden Fällen kann es sein, dass Ihr Fahr-
zeug noch nicht auf Sie registriert ist:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht bei einem autori-
R
sierten Fachhändler erworben haben.
Wenn Ihr Fahrzeug noch nicht in einem
R
Mercedes-Benz Servicestützpunkt untersucht
wurde.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug am besten in einem
Mercedes-Benz Servicestützpunkt registrieren.
Informieren Sie Mercedes-Benz möglichst bald
über eine Änderung Ihrer Adresse oder einen
Wechsel des Fahrzeughalters. Dies können Sie
z.B. in einem Mercedes-Benz Servicestützpunkt
tun.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch des Fahrzeugs
Wenn Sie Warnhinweis-Aufkleber entfernen, kön-
nen Sie oder andere Personen Gefahren nicht
erkennen. Belassen Sie Warnhinweis-Aufkleber an
ihrer Position.
F297 0017 00
Wenn Sie das Fahrzeug benutzen, berücksichtigen
Sie insbesondere folgende Informationen:
Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanlei-
R
tung, fahrzeugspezifische Zusatzanleitungen
und Ergänzungsdokumente
Technische Daten des Fahrzeugs
R
Verkehrsregeln und ‑vorschriften des Lands, in
R
dem Sie sich gerade aufhalten
Kraftfahrzeuggesetze und Sicherheitsstan-
R
dards des Lands, in dem Sie sich gerade auf-
halten
Funkregulatorische Bestimmungen des Lands,
R
in dem Sie sich gerade aufhalten
Informationen zur REACH-Verordnung
Nur für EU- und EFTA-Länder:
Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr.
1907/2006, Artikel 33) sieht eine Informations-
pflicht für besonders besorgniserregende Stoffe
(SVHC) vor.
Die Mercedes‑Benz AG handelt nach bestem Wis-
sen, um den Einsatz und Gebrauch dieser SVHCs

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