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Begrenzungsdraht (11) Vergraben; Begrenzungsdraht (11) Mit Drahtstiften (12) Fixieren - Scheppach XXL900 Bedienungs- Und Sicherheitshinweise Originalbetriebsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 8
m ACHTUNG:
Der Mäher darf nicht auf Kies/Steinen in Betrieb
genommen werden.
m HINWEIS:
Definieren Sie und erstellen Sie eine Skizze des Ar-
beitsbereiches, bevor Sie mit dem Verlegen des Be-
grenzungsdrahtes (11) beginnen.
m HINWEIS:
Die max. zulässige Länge für den Begrenzungsdraht
(11) beträgt 300 m.
• Der Abstand vom Begrenzungsdraht (11) zur Außen-
kante muss 30 cm betragen (Abbildung 6).
• Ein Abstand von 8 cm zwischen dem Begrenzungs-
draht (11) ist ausreichend, wenn alle der folgenden
Punkte zutreffen (Abbildung 7):
- die Begrenzungsfläche ist überfahrbar (z.B. Fuß-
weg, Auffahrt o.ä.).
- die Begrenzungsfläche ist auf dem gleichen Ni-
veau wie die Mähfläche.
- auf der Begrenzungsfläche befinden sich keine
herausstehenden oder spitzen Teile, die mit dem
Mäher oder den Messern in Berührung kommen
können und diese(n) beschädigen.
- auf der Begrenzungsfläche befinden sich keine
Pflanzen, die nicht gemäht werden sollen.
• Der Begrenzungsdraht (11) kann vergraben, oder mit
Hilfe der mitgelieferten Drahtstifte (12) fixiert wer-
den.
• Beim Verlegen des Begrenzungsdrahtes (11) muss
der Winkel in Ecken immer >90° sein (siehe Abbil-
dung 8+9).
• Der Mähroboter (1) findet in Bereiche/Passagen mit
Verjüngungen / einer Breite von ≥ 0,8 m (Abbildung
10).
• Die Mindestbreite der Mähfläche beträgt 0,8 m (Ab-
bildung 10).
• Die maximal mögliche Steigung beträgt 35% (20°).
m ACHTUNG
Um Unfälle und/oder Schäden an Personen oder am
Produkt zu vermeiden, ist es verboten, das Produkt
auf steilerem Gelände zu betreiben.
Wie Sie die Steigung ermitteln, können Sie der Ab-
bildung 11 entnehmen.
m HINWEIS:
Die Abgrenzung von Steigungen/Böschungen ent-
nehmen Sie Punkt 8.3.3.
m ACHTUNG!
Wenn Sie beabsichtigen im Arbeitsbereich einen
Vertikutierer zu verwenden, ist es zwingend er-
forderlich den Begrenzungsdraht (11) zu vergra-
ben.

8.3.1.1 Begrenzungsdraht (11) vergraben

• Wenn Sie den Begrenzungsdraht (11) eingraben,
machen Sie, mit Hilfe eines Spatens o. ä., eine
schmale Nut in die Grasnabe. Anschließend legen
Sie den Draht in die Nut und überdecken diesen
mit Erde.
m WICHTIG:
Um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten,
darf der Begrenzungsdraht (11) mit max. 3 cm Erde
überdeckt werden.
• Nachdem Sie den Begrenzungsdraht (11) mit Erde
überdeckt haben, ist es ausreichend, die lockere
Erde mit Ihrem Körpergewicht zu verdichten.
8.3.1.2 Begrenzungsdraht (11) mit Drahtstiften
(12) fixieren
m HINWEIS:
Der Abstand zwischen den Drahtstiften (12) darf
max. 80 cm betragen (Abbildung 12).
• Legen Sie den Begrenzungsdraht (11) im Abstand
von 30 cm bzw. 8 cm zur Außenkante auf die Gras-
nabe (Abbildung 6/7).
• Fixieren Sie den Begrenzungsdraht (11) mindestens
alle 80 cm mit Hilfe eines Drahtstiftes (12) (Abbildung
12).
• Schlagen Sie die Drahtstifte (12) mit Hilfe eines
Hammers (nicht im Lieferumfang enthalten) in die
Erde (Abbildung 13).
• Bei unebenen oder kurvigen Gegebenheiten muss
der Abstand der Drahtstifte (12) entsprechend ver-
ringert werden.
8.3.2 Verlegearten für Hindernisse (Inseln)
(Abb. 14)
m HINWEIS:
Für unten beispielhaft aufgezählte große und schwe-
re Gegenstände ist nicht zwingend eine „Inselinstal-
lation" notwendig:
- Baum
- Hochbeet
- Große/schwere Pflanzeimer
- Treibhaus
- Gartenhütte
Um empfindliche/kleine Gegenstände vor Beschädi-
gungen zu schützen, verlegen Sie den Begrenzungs-
draht (11) wie folgt:
• Fahren Sie mit dem Begrenzungsdraht (11) entlang
der Außenkante, bis Sie den Punkt mit der kürzes-
ten Distanz (mindestens jedoch 0,8 m) zwischen
der Außenkante und dem Hindernis erreicht ha-
ben.
• Verlegen Sie den Begrenzungsdraht (11) als „Zu-
leitung" auf dem kürzesten Weg zum Hindernis.
www.scheppach.com
DE | 9

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