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Vorschriften; Einbauhinweise Für Nutzfahrzeuge; Einbauhinweise Für Fahrerhäuser; Platzwahl - Truma Trumatic E 2400 E Gebrauchsanweisung

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Vorschriften

Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprü-
chen sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Einbau in Fahrzeuge muss den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen. Nationale Vorschriften und Regelungen (in
Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 609 Entwurf und
VdTÜV-Merkblatt 757) müssen beachtet werden.
In Deutschland sind für gewerblich genutzte Fahrzeuge die
entsprechenden Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsge-
nossenschaften (BGV D 34) zu beachten.
In anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu
beachten.
Nähere Angaben zu den Vorschriften in den entsprechenden
Bestimmungsländern können über unsere Auslands-Vertretun-
gen (siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com) angefor-
dert werden.
Einbauhinweise für Nutzfahrzeuge
Bei Einbau des Heizgerätes in Sonderfahrzeuge (z. B. Fahrzeu-
ge zum Transport gefährlicher Güter) müssen die für solche
Fahrzeuge geltenden Vorschriften berücksichtigt werden.
Einbauhinweise für Fahrerhäuser
Bei Heizungen mit Abgasführung unter den Fahrzeugboden
muss die Abgaskamin-Mündung bis zur seitlichen oder hin-
teren Begrenzung des Fahrerhauses oder des Fahrzeuges
gebracht werden. Es muss sichergestellt sein, dass keine Ab-
gase (z. B. von unten durch den Fahrzeugboden) in das Fahr-
zeuginnere gelangen können.
Typbezogene Montageanleitungen und Einbausätze stehen
bei Truma zur Verfügung.
In Deutschland ist für Gefahrgut-Tankfahrzeuge im Geltungs-
bereich der ADR die Heizung nur mit Truma Vorschaltgerät
zugelassen.

Platzwahl

Das Gerät und seine Abgasführung grundsätzlich so einbau-
en, dass es für Servicearbeiten jederzeit gut zugänglich ist
und leicht aus- und eingebaut werden kann.
Um eine gleichmäßige Aufheizung des Fahrzeuges zu erzie-
len, muss die Heizung möglichst zentral im (oder unter dem)
Fahrzeug montiert werden, so dass die Luftver teilungsrohre
annähernd gleich lang verlegt werden können.
Kamine müssen so platziert sein, dass keine Abgase in den
Innenraum gelangen können. Die Abgasführung muss immer
mindestens bis zur Seitenwand erfolgen.
Der Wandkamin ist so anzu-
bringen, dass sich innerhalb
von 500 mm (R) kein Tank-
stutzen oder keine Tankentlüf-
tungsöffnung befindet. Außer-
dem darf sich innerhalb von
300 mm (R) keine Entlüftungs-
öffnung für den Wohnbereich
oder Fensteröffnung befinden.
Bei der Montage des
Kamins innerhalb des
schraffierten Bereiches unter
bzw. neben einem zu öffnen-
den Fenster ist zwingend ein
elektrischer Fensterschalter
(Art.-Nr. 34000-85800) anzu-
bringen. Das Gasgerät
muss sich bei Öffnen des
Fensters über die Truma
Abschaltautomatik
(Zubehör Art.-Nr. 39050-
00800) selbständig
abschalten.
R
300 mm
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