Inbetriebnahme des Kühlkreislaufs
5.3 Kühlmittel für den internen Feinwasserkreislauf
5.3
Kühlmittel für den internen Feinwasserkreislauf
5.3.1
Kühlmitteleigenschaften
Das Kühlmittel muss den nachfolgenden Anforderungen auf Dauer genügen.
Das Kühlmittel besteht aus einer Kühlmittelbasis und einem zusätzlichen Frostschutzmittel,
siehe Frostschutz, Biozide, Inhibitoren (Seite 136).
Tabelle 5- 4
Anforderungen an das Kühlmittel
Kühlmittelbasis
pH-Wert
Elektrische Leitfähigkeit
Oxidierbare Bestandteile als Sauer-
stoff-Gehalt
Rückstand nach Eindampfen und
Trocknen bei 110 °C
Hinweis
Untersuchung der Kühlflüssigkeit
Für die Untersuchung der Kühlflüssigkeit wird der Kontakt zu einem Hersteller des
Kühlmittelzusatzes empfohlen.
Das Kühlmittel sollte 3 Monate nach der Erstbefüllung des Kühlkreislaufs und danach einmal
jährlich kontrolliert werden.
Wenn im Kühlwasser Eintrübungen, Verfärbungen oder Verkeimungen erkennbar sind, so ist
der Kühlkreislauf zu spülen und neu zu befüllen.
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Destilliertes, Demineralisiertes, VE-Wasser (Vollentsalztes Wasser) oder Deioni-
siertes Wasser mit reduzierter elektrischer Leitfähigkeit nach ISO 3696, Qualität 3
oder in Anlehnung an IEC 60993 mit folgenden Werten:
5,0 ... 8,0
≤ 30 µS/cm (3 mS/m)
< 30 mg/l
< 10 mg/kg
Cabinet Modules flüssigkeitsgekühlt
Gerätehandbuch, 05/2022, A5E37067541A