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Instandhaltung; Überprüfung; Wartung - Hekatron FSZ Basis Montageanleitung

Feststellanlagenzentrale
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Instandhaltung

9. Instandhaltung
Die Instandhaltung muss gemäß den geltenden Normen und Richtlinien durchgeführt werden.
Für die Instandhaltung von Feststellanlagen gelten folgende Intervalle:
- Überprüfung: 1x monatlich
- Wartung: 1x jährlich
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt aller durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen sind zu dokumen-
tieren, dem Betreiber zur Verfügung zu stellen und durch diesen zu archivieren. Zur Dokumentation der
Instandhaltungsmaßnahmen steht ein Wartungs-Set (Artikelnummer 7001949) zur Verfügung.
Die im Rahmen der Überprüfung und Wartung durchzuführenden Tätigkeiten sind der
i
DIN 14677-1 zu entnehmen.
9.1 Überprüfung
- Die Feststellanlage muss im Abstand von maximal 1 Monat durch eine eingewiesene Person auf ihre
einwandfreie Funktion geprüft werden
- Ergeben 12 aufeinander folgende Überprüfungen keine Funktionsmängel, kann der Abstand der
F unktionsprüfungen auf 3 Monate verlängert werden
- Wird bei der vierteljährlichen Funktionsprüfung ein Funktionsmangel festgestellt, so ist umgehend die
Funktionsbereitschaft wieder herzustellen und durch mindestens 3 aufeinander folgende monatliche
Funktionsprüfungen nachzuweisen

9.2 Wartung

- Die Feststellanlage muss im Abstand von 1 Jahr durch eine Fachkraft für Feststellanlagen (Typ 1) oder
einen Instandhalter BMA und gleichzeitig Fachkraft für Feststellanlagen (Typ 2) gewartet werden
7002738 · V12.2 · de · 03/2023
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