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Abnahme - Hekatron FSZ Basis Montageanleitung

Feststellanlagenzentrale
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Abnahme

8. Abnahme
- Die Ergebnisse der Inbetriebnahme müssen in Form einer Positivliste lückenlos dokumentiert und zur
Abnahme der Feststellanlage vorliegen. Zur Dokumentation der Inbetriebnahme steht ein Inbetrieb-
nahme-Set (Artikelnummer 7001949) zur Verfügung
- Die einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation der Feststellanlage sind durch eine vom
Betreiber zu veranlassende Abnahmeprüfung festzustellen
- Diese Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften des Herstellers, von ihm autorisierten Fachkräften
oder von Fachkräften einer vom DIBt benannten Prüfstelle durchgeführt werden
Die Abnahmeprüfung muss mindestens folgende Punkte umfassen:
1. Prüfung, ob die eingebauten Geräte der Feststellanlage mit den in der allgemeinen Bauart-
genehmigung angegebenen Geräten übereinstimmen.
2. Prüfung, ob die Kennzeichnung der eingebauten Geräte mit der in der allgemeinen Bauart-
genehmigung angegebenen Kennzeichnung übereinstimmt.
3. Prüfung des Zusammenwirkens aller Geräte anhand der allgemeinen Bauartgenehmigung, wobei die
Auslösung sowohl durch Simulation der dem Funktionsprinzip der Melder zugrunde liegenden Brand-
kenngröße als auch von Hand erfolgen muss.
4. Prüfung, ob der Abschluss zum selbsttätigen Schließen freigegeben wird, wenn die Feststellanlage
funktionsunfähig wird (z. B. durch Entfernen eines Melders oder durch Ausfall der Netzstromversor-
gung).
► Die Prüfung der Rauchschalter auf die Brandkenngröße Rauch ausschließlich mit Hekatron Prüfgas
durch führen.
► Die Ansteuerung von Fremdanlagen nur gemeinsam mit den beteiligten Fachfirmen und mit
Zustimmung des Auftraggebers durchführen.
► Dem Betreiber eine Bescheinigung über die erfolgreiche Abnahmeprüfung austellen.
Der Bescheinigung ist durch den Betreiber aufzubewahren, außerdem hat dieser ein Schild mit dem
Namen der Feststellanlage, der Nummer der allgemeinen Bauartgenehmigung und dem Abnahmedatum
in unmittelbarer Nähe der Zentrale dauerhaft anzubringen.
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7002738 · V12.2 · de · 03/2023

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