Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Buderus Logano SP161 Planungsunterlage Seite 89

Pellet-heizkessel
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Die Schornsteine müssen für die Reinigung Öffnungen
mit Schornstein-Reinigungsverschlüssen und eine Sohle
haben, die mindestens 20 cm unter dem untersten Feuer-
stättenanschluss angeordnet ist. Die untere Prüföffnung
ist unterhalb des untersten Feuerstättenanschlusses an
der Schornsteinsohle anzuordnen. Vor der Prüföffnung
muss eine Standfläche der Klasse D nach DIN 18160-5
vorhanden sein.
Nebenlufteinrichtungen dürfen nur im Aufstellraum der
Feuerstätte oder in angrenzenden mit dem Aufstellraum
im Verbrennungsluftverbund stehenden Räumen ange-
ordnet werden. Im senkrechten Teil der Abgasanlage
angeordnete Nebenlufteinrichtungen sollen mindestens
40 cm oberhalb der Sohle liegen.
Die Mündungen von Abgasanlagen bei Dachneigungen
bis 20° müssen den First um mindestens 40 cm überra-
gen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt
sein. Bei Dachneigungen größer 20° muss der First um
mindestens 40 cm überragt werden und einen horizonta-
len Abstand von der Dachfläche von mindestens 2,3 m
haben. Bei besonderen Bedachungen sind verschärfte
Auflagen möglich. Bei Anlagen bis 50 kW Nennwärme-
leistung müssen die Mündungen in einem Umkreis von
15 m die Oberkanten von Lüftungsanlagen, Fenstern und
Türen um mindestens 1 m überragen.
Die Nutzung der Abgasanlage ist durch den
Bezirksschornsteinfegermeister zu genehmi-
gen.
Die Abgasanlagen von modernen Feuerstätten für feste
Brennstoffe (z. B. Pelletfeuerstätten mit Modulation, nied-
rigen Abgastemperaturen oder kondensierendem
Betrieb) müssen für feuchte Betriebsweise geeignet und
rußbeständig sein.
Die entsprechende Kennzeichnung wäre z. B.:
• DIN V 18160-1 – T400 N2 W 3 Gxx Lzz
Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für
Abgasanlagenprodukte für feuchte Betriebsweise wur-
den um spezielle Anwendungsbereiche für den Brenn-
stoff Holzpellets erweitert.
Abgasanlagenprodukte sind z. B.
• Systemabgasanlagen analog DIN EN 1443
• Systemabgasanlagen für den Einbau in Schornsteine/
Außenschalen/ Schächte oder
• Innenschalen für Montageabgasanlagen
Bei der Beurteilung derartiger Anlagen sind die allgemei-
nen bauaufsichtlichen Zulassungen, die nicht in allen
Bundesländern einheitlich sind, besonders zu beachten.
Das verwendete Abgasanlagenprodukt (Innenrohr ein-
schließlich Formstücke und ggf. Dichtungen) sollte fol-
gende Doppelkennzeichnung aufweisen:
• DIN V 18160-1 – T400 N2 W 2 Oxx Lzz und
• DIN V 18160-1 – T400 N2 D 3 Gxx Lzz
6 720 643 422 (2011/04) – Planungsunterlage Pellet-Heizkessel Logano SP161 und SP261
In der Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren
Benutzbarkeit von Abgasanlagen sollte darauf hingewie-
sen werden, dass nach einem Rußbrand die Dauerhalt-
barkeit nicht sichergestellt oder eine Durchfeuchtung des
Schornsteines nicht ausgeschlossen werden kann und
ggf. weitergehende Maßnahmen, z. B. Austausch des
Innenrohres, vorgesehen werden müssen.
Bei Anschluss einer Feuerstätte für Holzpellets an eine
Abgasanlage die früher mit einem für flüssige oder gasför-
mige Brennstoffe zugelassenen Innenrohr saniert worden
ist und die, außer der Korrosions- und Rußbrandbestän-
digkeit des Innenrohres, alle bautechnischen Anforderun-
gen an Schornsteine erfüllt, kann laut ZIV ohne
zusätzliche Maßnahmen weiter verwendet werden. Die
Kennzeichnung bleibt bestehen (z. B. DIN V 18160-1 –
T400 N2 D 2 O50).
Abgasanlage
11
89

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Logano sp261

Inhaltsverzeichnis