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Lagerung; Rechtliche Anforderungen; Lagermengen - Buderus Logano SP161 Planungsunterlage

Pellet-heizkessel
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Lagerung

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Lagerung
Im folgenden Kapitel wurden auszugsweise
Passagen vom DEPV (Deutscher Energie-
Pellet-Verband e.V.) übernommen.
7.1

Rechtliche Anforderungen

Die Ausführung des Aufstell- oder Heizraums und die
Anforderungen an die Brennstofflagerung orientiert sich
an der Muster-Feuerungsverordnung MuFeuVo (Stand
2007;
Seite 75 f.). Rechtlich bindend ist die Feue-
rungsverordnung FeuVo des jeweiligen Bundeslandes.
Besondere Aspekte bezüglich der Pelletlagerung sind:
• Im Aufstellraum dürfen Pelletmengen bis 10000 l gela-
gert werden. Hierbei sind keine besonderen Anforde-
rungen bezüglich Raum (Wände, Decken, Türen) und
Nutzung einzuhalten.
• Der Abstand der Feuerstätte zum Brennstofflager
sollte mindestens 1 m betragen oder mit einem Strah-
lungsblech geschützt sein.
Bei Pelletmengen über 10000 l ist als Pelletlager ein
besonderer Brennstoff-Lagerraum erforderlich, der fol-
gende Anforderungen erfüllen muss:
• Der Brennstoff-Lagerraum darf nicht für andere
Zwecke genutzt werden.
• Die Türen des Brennstoff-Lagerraums müssen selbst-
schließend, nach außen öffnend und feuerhemmend
T30 sein.
• Wände, Stützen, Decken und Böden des Brennstoff-
Lagerraums müssen feuerbeständig sein. Öffnungen in
Wänden und Decken müssen, soweit sie nicht unmit-
telbar ins Freie führen, mindestens feuerhemmende
und selbstschließende Abschlüsse haben. Dies gilt
nicht für Trennwände zwischen Brennstoff-Lagerräu-
men und Heizräumen.
• Durch Wände und Decken dürfen nur Leitungen
geführt werden, die zum Betrieb dieser Räume erfor-
derlich sind sowie Heizrohr-, Wasser- und Abwasser-
leitungen.
• Brennstoff-Lagerräume für Holzpellets dürfen nur mit
elektrischen Anlagen ausgestattet sein, die den Anfor-
derungen der Explosionsschutzverordnung
entsprechen.
Das Pelletlager muss ausreichend belüftet werden.
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6 720 643 422 (2011/04) – Planungsunterlage Pellet-Heizkessel Logano SP161 und SP261
7.2

Lagermengen

Die Größe des benötigten Lagerraums hängt vom Wär-
mebedarf des Gebäudes ab. Er sollte größtmöglich aus-
geführt werden, jedoch maximal die 1- bis 1,5-fache
(Reserve-)Jahresbrennstoffmenge aufnehmen können.
Folgende Annahmen zur Abschätzung des Lagervolu-
mens können überschlägig angewendet werden.
Berechnung bei vorliegenden Verbrauchsdaten
• Gegeben
– Durchschnittlicher Heizölverbrauch: 3000 l
(1 l Heizöl ~ 2 kg Pellets)
• Gesucht
– Jahresbrennstoffbedarf
• Berechnung
– 3000 l × 2 kg/l = 6000 kg ~ 6 t Pelletmenge
Berechnung auf Basis der Heizlast
• Gegeben
– Heizlast: 15 kW
– Berechnungsfaktor: 300–500 kg/kW
• Gesucht
– Jahresbrennstoffbedarf
• Berechnung
– 15 kW × 300–500 kg/kW = 4500–7500 kg ~
4,5–7,5 t Pelletmenge
Grundlage für den Berechnungsfaktor sind die Jahresvoll-
laststunden, der Nutzungsgrad sowie der Heizwert der
Pellets. Für den Normalfall kann mit einem Mittelwert von
ca. 400 kg/kW gerechnet werden.
Bei Pellet-Heizungsanlagen ergibt sich eine optimale
Lagerraumgröße, wenn bei Leistungen bis ca. 50 kW ein
kompletter Jahresbedarf inklusive einer Reserve von ca.
10 % bis 20 % eingelagert wird. Bei Lagerraumgrößen in
Grenzbereichen ist eine minimale Überdimensionierung
auf das nächstgrößere Befüllvolumen sinnvoll.

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Diese Anleitung auch für:

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