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Für Betreiber/Bediener; Für Die Instandhaltung; Eigenmächtiger Umbau Und Ersatzteilherstellung; Unzulässige Betriebsweisen - Richter MNK-B Serie Einbau- Und Betriebsanleitung

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Baureihe MNK-B
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesund-
heitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer,
die durch explosive Atmosphäre gefährdet werden
können, beinhaltet.
Dieses Aggregat darf nicht über die im Daten-
blatt festgelegten Werte bezüglich Förderflüs-
sigkeit, Fördermenge, Drehzahl, Dichte, För-
derhöhe und Arbeitstemperatur sowie Motorleistung
betrieben werden.
Die in der Betriebsanleitung oder Vertragsdoku-
mentation enthaltenen Anweisungen sind einzu-
halten, ggf. Rücksprache mit dem Hersteller.
Im zum Lieferumfang gehörenden Datenblatt sind alle
wichtigen Merkmale dokumentiert.
Bei anderen Einsatzbedingungen als im Datenblatt
beschrieben, sind erneut zu prüfen:
♦ Ausführung der Pumpe
♦ Ausführung des Zubehörs
♦ Beständigkeit der Werkstoffe.
2.2
Für Betreiber/Bediener
Zu beachten sind:
♦ die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise,
♦ die bestehenden Vorschriften zur Unfallverhütung,
♦ sowie interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheits-
vorschriften des Betreibers.
♦ Heiße oder kalte Maschinenteile müssen bauseitig
gegen Berührung gesichert sein.
♦ Es dürfen keine Schutzeinrichtungen entfernt wer-
den, wenn die Maschine in Betrieb ist.
♦ Ringschraube 900/1 darf nicht entfernt
oder gelockert werden, da sich Ablage-
rungen zwischen Antriebsrotor und La-
terne bilden könnten. Es könnten dann z. B. durch
Reibungsenergie Überhitzungen und damit poten-
tielle Zündquellen entstehen.
♦ Gefährdungen durch elektrische Energie sind aus-
zuschließen.
♦ Leckagen gefährlicher Medien (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine
Gefährdung für Personen und die Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Achtung
bei
Einsatz
explosionsgefährdeten Bereichen!
Unzulässige
verhindert werden.
9230-005-de
Revision 12
TM 8850
Ausgabe 06/2013
, Blockbauweise
der
Aggregate
Betriebsweisen
müssen
2.3
Für die Instandhaltung
Grundsätzlich sind Arbeiten an dem Aggregat nur im
Stillstand durchzuführen.
Die in der Betriebsanleitung beschriebene Außerbe-
triebnahme des Aggregates muss unbedingt eingehal-
ten werden. Siehe Abschnitt 6.3.
Pumpen, die gesundheitsgefährdende Medien för-
dern, müssen dekontaminiert werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder ange-
bracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Im eingebauten Zustand gehen, bei Beachtung der
Sicherheitshinweise (siehe auch Abschnitt 5.1 und
7.5.2), keine Gefahren oder Umwelteinflüsse von den
Magnetkupplungen aus.
Bei der Demontage und Montage sowie beim
Transport und bei der Lagerung von Magnet-
kupplungen als Einzelteile sind die Sicher-
heitshinweise in Abschnitt 7.5.2 unbedingt zu beach-
ten.
Vor Wiederinbetriebnahme sind die in Abschnitt 6.1
aufgeführten Punkte zu beachten.
2.4
Eigenmächtiger Umbau und
Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.
2.5
Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
Abschnitt 2.1 der Betriebsanleitung gewährleistet.
Die im Datenblatt angegebenen Grenzwerte dürfen
auf keinen Fall überschritten werden.
2.6
Besondere Bedingungen für
den Explosionsschutz
Beim Einsatz der Aggregate in explosionsgefährdeten
in
Bereichen sind zur Gewährleistung des Explosions-
schutzes die Maßnahmen und Hinweise in Abschnitt
2.6.1 bis 2.6.9 zwingend erforderlich.
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