Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Verhalten Im Notfall; Bestimmungsgemäße Verwendung - Kärcher IVM 40/12-1 M Z22 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 1
Feststellbremsen an der Lenkrolle. Bei of-
fener Feststellbremse kann sich das Gerät
unkontrolliert in Bewegung setzen. ● Das
Gerät ist nicht für das Auf- bzw. Absaugen
von brennbaren Flüssigkeiten (entzündlich,
leicht entzündlich, hoch entzündlich nach
Gefahrstoffrecht Richtlinie 67/548/EWG)
(Flammpunkt unter 55 °C) sowie Gemi-
schen brennbarer Stäube mit brennbaren
Flüssigkeiten geeignet. ● Das Gerät ist
nicht für das Aufsaugen von Stäuben mit
extrem niedriger Mindestzündenergie
(ME < 1 mJ), wie z. B. Toner, Netzschwe-
fel, Aluminiumpluver, Bleistearat geeignet.
● Das Gerät ist nicht für das Aufsaugen von
Zündquellen und von Stäuben mit einer
Glimmtemperatur ≤ 190 °C geeignet.
● Prüfen Sie vor jeder Inbetriebnahme, ob
die Potentialausgleichsleitungen (Erdungs-
leiter) angeschlossen sind.
VORSICHT ● Schalten Sie bei länge-
ren Betriebspausen und nach Gebrauch
das Gerät am Geräteschalter aus und zie-
hen Sie den Netzstecker. ● Das Gerät darf
nur außerhalb einer Zone 22 eingesteckt
werden.
Hinweis ● Beachten Sie, dass für Stäube
mit einer Zündenergie unter 1 mJ zusätzli-
che Vorschriften gelten können.

Verhalten im Notfall

GEFAHR
Verletzungs- und Beschädigungsgefahr
bei Kurzschluss oder anderen elektri-
schen Fehlern
Gefahr eines Stromschlags, Gefahr von
Verbrennungen
Schalten Sie das Gerät aus und ziehen Sie
den Netzstecker.
Verhalten in Falle eines Filterbruchs /
Leckage:
1. Das Gerät sofort abschalten.
Das Gerät darf nicht mehr betrieben
werden.
2. Den Filter ersetzen.
6
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Das Gerät ist bestimmt zum:
● Absaugen trockener, nicht brennbarer,
gesundheitsgefährlicher abgelagerter
Stäube; Staubklasse M nach
EN 60335-2-69
● Absaugen von Stäuben der Staubgrup-
pen IIIC, IIIB und IIIA
● Absaugen brennbarer Stäube in
Zone 22
● Aufsaugen von feuchten Substanzen
● Industriellen Gebrauch, z. B. in Lager-
und Fertigungsbereichen
● Einsatz über Tage
Die einwandfreie Funktion des Geräts wird
nur durch die Saugschlauch-Nennweiten
DN40 und DN50 gewährleistet.
Jeglicher andere Gebrauch wird als un-
sachgemäß angesehen.
Das Gerät ist nicht geeignet zum:
● Aufsaugen von Zündquellen und von
Stäuben mit einer Glimmtemperatur
≤ 190 °C
● Aufsaugen von explosionsgefährlichen
oder diesen gleichgestellten Stoffen im
Sinne von §1 SprengG, explosiver
Dampf-Luftgemische, sowie von Al- und
Mg-Stäuben
● Aufsaugen von brennbaren Flüssigkei-
ten (entzündlich, leicht entzündlich,
hoch entzündlich nach Gefahrstoffrecht
Richtlinie 67/548/EWG) (Flammpunkt
unter 55 °C), sowie Gemischen brenn-
barer Stäube mit brennbaren Flüssigkei-
ten
● Aufsaugen von Magnesiumstaub oder
Pulver
● Aufsaugen von Mischungen aus brenn-
baren Flüssigkeiten und brennbarem
Staub
● Aufsaugen von glühenden oder heißen
Partikeln, dies könnte sonst zu einem
Brand oder Explosion führen
● Aufsaugen von Krebs erzeugenden
Stoffen
● Anschluss an eine stauberzeugende
Maschine
Deutsch

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis