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Richtlinien Für Die Sichere Anwendung Der Hubarbeitsbühne - Versalift LT-30-TB Bedienungsanleitung

Niederspannungsisolierte hubarbeitsbühne
Inhaltsverzeichnis

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2-2 Richtlinien für die sichere Anwendung der Hubarbeitsbühne
1. Das selbständige Bedienen dieser Hubarbeitsbühne ist nur unterwiesenen,
geeigneten und schriftlich beauftragten Personen ab 18 Jahren erlaubt.
2. Beim Betrieb sind die Bedienungsanleitung, die BGR 500, Kapitel 2 - "Betrieb
von Hebebühnen" und innerbetriebliche Vorschriften zu beachten.
3. Die Fahrzeugfeststellbremse ist zu betätigen.
4. Hydraulikpumpe einschalten.
5. Fahrzeug auf festem Untergrund möglichst waagerecht abstützen. Die max.
zulässige Fahrzeugneigung gem. Typenschild nicht überschreiten.
6. Der Wahlschalter Untere/Obere Bedienung muss auf Stellung "Korb" sein.
7. Wenn die Arbeitsbühne nicht vom Korb aus gesteuert werden kann,
Folgendes überprüfen:
a) Die Not-Aus-Schalter an beiden Bedienungen müssen herausgezogen sein.
b) Der Wahlschalter an der Steuerung muss auf Bühnenbetrieb stehen.
8. Zulässige Korblasten und Seitenkräfte dürfen nicht überschritten werden.
Siehe Typenschild. Die Nutzung der Hubarbeitsbühne als Kran ist verboten.
9. Darauf achten, dass der Fallriegel/die Tür am Korbeinstieg geschlossen ist. Es
sind Gurtzeug und Sicherungsleine beim Betrieb der Hubarbeitsbühne vom
Korb aus zu verwenden.
10. Betrieb gestattet bis zur Windgeschwindigkeit von 12,5 m/s entsprechend der
Windstärke 6. Bei größeren Windgeschwindigkeiten den Betrieb einstellen und
die Arbeitsbühne in Grundstellung zu bringen.
11. Die Bewegungen des Bühnenauslegers sind mittels der Steuereinheiten
langsam und ruckfrei einzuleiten. Die Annäherung an Hindernisse muss stets
mit reduzierter Geschwindigkeit erfolgen. Auf keinen Fall dürfen Korb oder
Ausleger gegen Hindernisse wie Fassaden oder Äste gefahren werden, hier
besteht Überlastungsgefahr für die Hubarbeitsbühne.
12. Die Arbeitsbühne ist gegen 1000 Volt isoliert. Verschmutzte und feuchte
Isolatoren heben die Isolierung auf. Nach EN-50110-1/VDE 0105 dürfen
folgende Sicherheitsabstände zu Spannung führenden Leitungen nicht
unterschritten werden:
- Nennspannung
- Nennspannung
- Nennspannung
über 1 bis 110 kV
über 110 bis 220 kV
über 220 kV
2-2-1
- Abstand mindestens 3 m
- Abstand mindestens 4 m
- Abstand mindestens 5 m

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