Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit für das Gerät gilt gemäß Liefervertrag. Der Hersteller
und Haftung
übernimmt jedoch keine Gewährleistung, wenn der Schaden auf eine oder meh-
rere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
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Sicherheitstech-
Installation und Betrieb des Gerätes unterliegen der Druckgeräte-Überwa-
nische
chungsverordnung. Die Prüfintervalle gemäß den darin genannten Dokumenten
Überprüfung
sind einzuhalten und die entsprechenden Prüfungen von den dazu befugten
Stellen durchzuführen.
Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch eine entsprechend geschulte und
autorisierte Fachkraft oder dazu befugte Organisation (notifizierte Prüfstelle für
Druckgeräte) ist vorgeschrieben:
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Regelmäßige Inspektionen dürfen entsprechend den Herstellervorgaben durch
den Betreiber erfolgen, wenn das damit betraute Fachpersonal entsprechend
qualifiziert ist.
Der Betreiber ist verpflichtet, die sicherheitstechnischen Überprüfungen ent-
sprechend den Herstellervorgaben durchführen zu lassen. Geltende nationale
Vorschriften sind zu berücksichtigen.
Wartung, fachliche Durchsichten und Prüfungen dürfen nur von qualifiziertem
Fachpersonal durchgeführt werden. Jede Veränderung am Gerät, wie auch die
Benutzung von Nicht-Original-Ersatzteilen, darf nur mit der Zustimmung des
Herstellers erfolgen.
Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen gewährleistet der Hersteller keine Sicher-
heit für das Gerät. Die Inbetriebnahme des Gerätes ohne Durchführung der si-
cherheitsrelevanten Wartungsmaßnahmen geschieht auf eigene Gefahr.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von mangel-
hafter Wartung durch ein Fremdunternehmen oder infolge einer nicht durch-
geführten Wartung entstehen.
Sicherheitskenn-
Geräte mit CE-Kennzeichnung erfüllen die grundlegenden Anforderungen der
zeichnung
anzuwendenden europäischen Richtlinien. Nähere Informationen dazu befinden
sich in dem Kapitel „Technische Daten".
Entsorgung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen gemäß Europäischer Richtlinie und na-
tionalem Recht getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwer-
tung zugeführt werden. Gebrauchte Geräte sind beim Händler oder über ein lo-
kales, autorisiertes Sammel- und Entsorgungssystem zurückzugegeben. Eine
fachgerechte Entsorgung des Altgeräts fördert eine nachhaltige Wiederverwer-
tung von stofflichen Ressourcen. Ein Ignorieren kann zu potenziellen Auswirkun-
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes
Unsachgemäße Installation und Bedienung
Betreiben des Gerätes bei defekten Schutzeinrichtungen
Nichtbeachten der Hinweise in der Bedienungsanleitung
Eigenmächtige Veränderungen am Gerät
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt
Vor der Erst-Inbetriebnahme nach Installation in das Gesamtsystem
Nach Veränderung
Nach Ein- oder Umbauten
Entsprechend den Herstellervorgaben und den nationalen Vorschriften
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