Druckgeräte
Druckgeräte
Für den Betrieb von Druckgeräten sind geltende nationale Vorschriften zu beach-
ten. Diese deklarieren unter Umständen manche Druckkomponenten dieses
Gerätes als überwachungspflichtig. Vor Inbetriebnahme sind die nationalen An-
forderungen für den vorschriftsgemäßen Betrieb abzuklären, sowie eventuell
wiederkehrende Prüfanforderungen für die Druckgeräte. Die verbauten Druck-
geräte sind den technischen Unterlagen des Gerätes zu entnehmen.
Prüfung für
Der Betreiber hat das Druckgerät bei Aufstellung in Europa einer wiederkehren-
Druckgeräte
den Prüfung zu unterziehen.
Falls von der zuständigen Druckgeräte-Überwachungsstelle keine andere Vorga-
be getroffen wird, ist das Druckgerät mindestens alle 3 Jahre einer äußeren
Prüfung und alle 12 Jahre einer inneren Prüfung zu unterziehen (6 Jahre bei Si-
cherheitsventil).
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