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9.18.1. Kranen:
In vielen Häfen werden Yachten mit Kran und Heißgeschirr an Land gesetzt. Dabei müssen die Gurte der Festigkeit des
Bootskörpers und der Gewichtsverteilung entsprechend platziert werden. Das Boot sollte möglichst waagerecht im Kran
hängen, entsprechend seines ordnungsgemäßen Trimms im Wasser. Achten Sie besonders auf das Ruderblatt und das
Saildrivegetriebe mit Propeller.
Sollten Sie denselben Kran öfter verwenden, empfehlen wir Ihnen, die Positionen der Gurte mit Klebemarkierungen unterhalb
der Deckskante zu markieren.
Beachten Sie unbedingt, dass Optionen und zusätzliche, aber auch entfernte Gewichte eine veränderte Position der
Schlaufen zur Folge haben können, Sie müssen dann auch die Markierungen für die Schlaufenpositionen ändern. BA-
VARIA übernimmt keine Verantwortung für den Kranvorgang.
Achtung-Gefahr: Besonders zu beachten sind:
» Es dürfen sich während des Kranvorgangs keine Personen an Bord befinden.
» Jede Änderung der Gewichte, wie etwa Flüssigkeiten in den Tanks, Personen an Bord etc. wird in einer
veränderten Schwerpunktlage resultieren.
» Die Breite der Aufhängepunkte quer zum Schiff muss auf jeden Fall breiter sein als die größte Breite
des Schiffes.
» Lassen Sie den Kranvorgang von qualifiziertem und versichertem Personal ausführen
9.18.2. Slip
Wird die Yacht mit einer konventionellen Slipanlage an Land genommen, kann sie dabei auf dem Kiel stehen. Die Yacht ist
dabei in einem instabilen Zustand und muss deshalb sowohl nach den Seiten als auch nach vorn und hinten gegen Umfallen
gesichert werden.
Achtung: Besonders zu beachten sind:
» Es dürfen sich während des Slipvorgangs keine Personen an Bord befinden.
» Das Schiff muss gegen kippen und neigen gesichert sein
» überlassen Sie das Slippen „immer" einem Fachbetrieb mit entsprechender Fachkenntnis
» Im besten Falle steht die Yacht in einem maßgefertigten Lagergestell, das die Druckbelastung an der richtigen Stelle auf
den Rumpf aufbringt.
» Für eine längere Lagerung der Yacht wird die Verwendung eines geeigneten Transport- und Lagergestells unbedingt emp-
fohlen. Ihr Händler und Servicepartner wird sich hier gerne um Ihre Belange kümmern.
9.19.

Lagerung

Die Yacht soll grundsätzlich nur unter Verwendung eines passenden Transport- und Lagergestells länger gelagert werden.
Eine Dreipunkt-Lagerung ist nicht zulässig. Die Außenhaut ist mit Vorsicht zu behandeln. Die Auflagerung sollte immer
flächig erfolgen. Die Auflagerflächen sollten dabei möglichst groß und nicht zu weich gepolstert sein. Beim Unterstützen
des Rumpfes sollten alle Stützen gleichmäßig belastet werden. Bezüglich der sonstigen Maßnahmen bei längeren Stand-
zeiten, vor allem über Kälteperioden hinweg, beachten Sie bitte auch die Maßnahmen, die unter dem Kapitel „Winterlager"
beschrieben sind.
Die optimalen Bereiche zur Lagerung und zum Aufpallen liegen immer im Bereich eines internen, tragenden Schotts. Tragen
Sie Sorge dafür, dass die Auflagerpunkte immer in einem solchen, hinreichend unterstützten Bereich liegen.
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Eignerhandbuch

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