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Bavaria Cruiser 51 Eignerhandbuch Seite 55

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» Es ist die Pflicht des Booteigners bzw. -führers sicherzustellen, dass die Festmacherleinen, Schlepp-
leinen, Ankerketten und das Ankergeschirr für die Größe des Bootes ausreichend bemessen sind.
Es ist außerdem dessen Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Anker und die dazugehörigen Ketten
und Leinen immer klar sind und sich die notwendigen Festmacher- und Schleppleinen an Bord
befinden und in einem gebrauchsfähigen Zustand sind. Der Eigner /Skipper sollte ebenfalls recht-
zeitig bedenken, welche Maßnahmen beim Festmachen einer Schleppleine oder der Schleppleinen
getroffen werden müssen.
» Die Bruchlast nach EN ISO 15084 der Festmachers vorn beim Ankern und Geschleppt werden be-
trägt 57,3 kN. Das entspricht einem horizontalen Zug von ca. 5840 kg. Bei diesem Lastfall sollten
die zwei vorderen Klampen gleichartig zusammen belastet werden.
» Die Bruchlast nach EN ISO 15084 der Festmachers vorn beim Vertäuen beträgt 46,8 kN. Das ent-
spricht einem horizontalen Zug von ca. 4770 kg. Auch hier sind beide vordere Klampen zu belasten.
» Die Bruchlast des Festmachers achtern beim Festmachen beträgt 40,0 kN. Das entspricht einem
horizontalen Zug von ca. 4077 kg.
» Wenn Sie die optional installierte Ankerwinde mit dem vollen Gewicht des Bootes belasten, können
Schäden an der Winde resultieren. Es ist daher erforderlich, die Kette zusätzlich an einem sepa-
raten Festmacher zu belegen und damit die Winde zu entlasten.
Achtung
» Beachten Sie bitte, dass bei schlechten Ankergründen und/oder Wetterbedingungen, Wellengang
und Starkwind der Anker unter Umständen slippen kann. Sie müssen dann besondere Maßnahmen
ergreifen, um die Haltekraft zu erhöhen oder den Ankerplatz verlassen.
Achtung
» Zum Schleppen kann auch eine Ankerleine verwendet werden. Geeigneter ist jedoch eine min-
destens gleich starke, aber spezielle Schleppleine, die als Hahnepot auf die beiden vorderen
Klampen geschoren ist. Bei längerer Belastung ist es ratsam, die Schleppleine als Schlaufe um
den Bootskörper zu führen um die Kräfte auf das Boot gleichmäßig zu verteilen. Reling, Anker-
winsch oder Bugkorb sind denkbar ungeeignet, um die Schleppleine zu halten.
» Eine Schleppleine darf nur so belegt werden, dass sie sich auch unter Last slippen oder loswerfen
lässt.
» Scheuerstellen sind zu vermeiden! Schützen Sie die Festmacher gegen Durchscheuern und unbe-
absichtigtes Lösen, wenn das Boot längere Zeit unbeaufsichtigt ist.
» Die Bruchlast der Leinen / Ankerketten sollte nicht mehr als 80% der Bruchfestigkeit der Be-
schläge betragen, an denen die Leine oder Kette festgemacht wird.
» Nur mit geringer Geschwindigkeit schleppen oder abschleppen lassen. Überschreiten Sie während
des Schleppens niemals die Rumpfgeschwindigkeit des Fahrzeugs.
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Navigation und Handhabung

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