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Gewährleistung; Haftung - Trane Cxcm Originalanweisungen

Luftgekühlte wasserkühlmaschinen und wärmepumpen für den innenraum
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Gewährleistung
A. Grundlage der Gewährleistung sind die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Herstellers.
Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn die Maschine ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers
modifiziert oder repariert wird, wenn die Betriebsbedingungen nicht eingehalten werden oder wenn die Steuerung
oder die elektrische Verdrahtung verändert wird. Schäden, die durch eine unsachgemäße Benutzung, nicht
durchgeführte Wartungsarbeiten oder durch Nichteinhaltung der Anweisungen und Empfehlungen des Herstellers
entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Missachtung der Anweisungen dieses
Handbuchs kann zu einem Gewährleistungs- und Haftungsausschluss durch den Hersteller führen.
B. Die Gewährleistung beträgt zwölf (12) Monate ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme am Installationsort
oder achtzehn (18) Monate ab Lieferung am Projekt- oder sonstigen vom Kunden angegebenen Lieferstandort.
Als Datum der erstmaligen Inbetriebnahme gilt das Datum, das im Formular für die erste Inbetriebnahme im
Protokollbuch des Geräts eingetragen wurde. Dieses Formular ist auszufüllen und innerhalb von 8 Tagen nach
der Inbetriebnahme an Trane zu senden.
C. Die Gewährleistung gilt, sofern alle Anweisungen für die Installation und Inbetriebnahme befolgt wurden
(sowohl die von Trane als auch diejenigen, die sich aus aktuellen bewährten Verfahren ergeben) und das
Formular für die erste Inbetriebnahme ausgefüllt und an die Kundendienstabteilung von Trane gesendet wurde.
D. Die Gewährleistung gilt nur, wenn Fehler oder Defekte innerhalb von acht Tagen nach deren Entdeckung
gemeldet werden. Die Gewährleistung gilt nur, falls und wenn der Käufer die Nutzung der Ausrüstung sofort nach
dem Erkennen des Defekts einstellt.
E. Die Gewährleistung ist gültig, sofern die erste Inbetriebnahme des Geräts von einer durch Trane autorisierten
Wartungsperson durchgeführt wurde.
F. Die Gewährleistung unterliegt der regulären Wartung des Geräts, die entsprechend im Protokollbuch des
Geräts, das sich im Schaltschrank befindet, verzeichnet wurde.
G. Die Gewährleistung endet automatisch, wenn den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird,
der Vertrag nicht erfüllt wird oder am Gerät ohne schriftliche Genehmigung von TRANE Änderungen
vorgenommen wurden.

Haftung

Trane lehnt jetzt und in Zukunft die Haftung für Sach- und Personenschäden ab, die entstehen, weil
Bedienpersonen die Installations- und Wartungsanweisungen in dieser Anleitung nicht befolgt haben.
Die Sicherheitsausrüstung muss regelmäßig und in periodischen Abständen gemäß dieser Anleitung
entsprechend der lokal geltenden gesetzlichen Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen überprüft werden.
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Diese Anleitung auch für:

Cgcm

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