1.9
Vorhersehbare Fehlanwendungen
Andere Anwendungen des Gerätes als die in Kap. 1.8 beschriebenen sind nicht erlaubt.
Dies schließt ausdrücklich die folgenden Fehlanwendungen ein (Aufzählung ist nicht abschließend), die
trotz der inhärent sicheren Konstruktion und vorhandener technischer Schutzeinrichtungen ein Risiko dar-
stellen:
• Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
• Nichtbeachten der Informations- und Warneinrichtungen am Gerät (z.B. Hinweise am Regler, Sicher-
heitskennzeichen, Warnsignale)
• Installation, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung oder Reparatur des Gerätes durch ungeschultes,
nicht ausreichend qualifiziertes oder nicht autorisiertes Personal
• Fehlende oder verzögerte Wartung und Prüfungen
• Nichtbeachtung von Abnutzungs- und Beschädigungsspuren
• Einbringen von Materialien, die in dieser Betriebsanleitung ausgeschlossen oder nicht erlaubt sind.
• Nichteinhaltung der zulässigen Parameter für die Bearbeitung des jeweiligen Materials.
• Installations-, Prüfungs-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten in Gegenwart von Lösungsmitteln
• Einbau von Ersatzteilen und Verwendung von Zubehör und Betriebsmitteln, die nicht vom Hersteller
spezifiziert und genehmigt sind
• Überbrücken oder Verändern der Schutzeinrichtungen, Betreiben des Gerätes ohne die vorgesehenen
Schutzeinrichtungen
• Nichtbeachtung der Hinweise zu Reinigung und Desinfektion des Gerätes.
• Überschütten des Gerätes mit Wasser oder Reinigungsmittel, Eindringen von Wasser ins Gerät bei Be-
trieb, Reinigung oder Wartung.
• Reinigungsarbeiten bei eingeschaltetem Gerät.
• Betreiben des Gerätes bei beschädigtem Gehäuse oder beschädigter Netzzuleitung
• Weiterbetreiben des Gerätes bei einer offensichtlichen Fehlfunktion
• Einbringen von Gegenständen, insbesondere metallischen Gegenständen, in Lüftungsschlitze oder an-
dere Öffnung oder Spalten des Gerätes
• Menschliches Fehlverhalten (z. B. mangelnde Erfahrung, Qualifikation, Stress, Ermüdung, Bequemlich-
keit)
Zur Vermeidung dieser und anderer Risiken durch fehlerhafte Bedienung wird die Erstellung von Betriebs-
anweisungen und die Anlage von Arbeitsanweisungen (SOPs) durch den Betreiber empfohlen.
1.10 Restrisiken
Unvermeidbare konstruktive Merkmale eines Gerätes sowie der bestimmungsgemäße Anwendungsbe-
reich können auch bei korrekter Bedienung ein Gefährdungspotenzial für den Anwender beinhalten. Zu
solchen Restrisiken zählen Gefährdungen, die trotz der inhärent sicheren Konstruktion, vorhandener tech-
nischer Schutzeinrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen und ergänzender Schutzmaßnahmen nicht aus-
geschlossen werden können.
Hinweise am Gerät und in der Betriebsanleitung warnen vor Restrisiken. Folgen dieser Restrisiken und
erforderliche Maßnahmen zu deren Vermeidung sind in der Betriebsanleitung genannt. Zudem sind betrei-
berseitige Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdungen durch unvermeidliche Restrisiken zu minimie-
ren. Hierzu zählt insbesondere die Erstellung von Betriebsanweisungen.
Die folgende Aufzählung nennt zusammenfassend die Gefährdungen, vor denen in dieser Betriebsanlei-
tung sowie im Servicemanual an geeigneter Stelle gewarnt und Schutzmaßnahmen aufgezeigt werden:
M (E2) 03/2022
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