1.11 Betriebsanweisung
Je nach Verwendungsart und Aufstellungsort muss der Unternehmer (Betreiber des Gerätes) in einer Be-
triebsanweisung die Angaben für den sicheren Betrieb des Gerätes festlegen.
Die Betriebsanweisung ist in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten am
Aufstellungsort sichtbar und dauerhaft anzubringen.
1.12 Maßnahmen zur Unfallverhütung
Der Betreiber des Gerätes muss die einschlägigen lokalen und nationalen Vorschriften beachten (für
Deutschland: Betreiben von Arbeitsmitteln. Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrich-
tungen, GUV-R 500 Kap. 2.35) und Vorkehrungen zur Unfallverhütung treffen.
Folgende Maßnahmen wurden seitens des Herstellers getroffen, um Entzündung und Explosionen zu ver-
meiden:
• Angaben auf dem Typenschild
Vgl. Kap. 1.6.
• Betriebsanleitung
Für jedes Gerät ist eine Betriebsanleitung vorhanden.
• Übertemperaturüberwachung
Das Gerät hat eine von außen ablesbare Temperaturanzeige.
Im Gerät ist ein zusätzlicher Überwachungsregler (Temperaturwählwächter Klasse 2 nach DIN
12880:2007) eingebaut. Ein optisches und ein akustisches Signal (Summer) zeigen die Temperatur-
überschreitung an.
• Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtung
Die Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtung sind gut zugänglich.
• Elektrostatische Aufladung
Die Innenteile sind geerdet.
• Nicht-ionisierende Strahlung
Nicht-ionisierende Strahlung wird nicht gezielt erzeugt, sondern nur technisch bedingt von den elektri-
schen Betriebsmitteln (z.B. Elektromotoren, Kraftstromleitungen) abgegeben. Die Maschine besitzt
keine Permanentmagnete. Sofern Träger aktiver Implantate (z.B. Herzschrittmacher, Defibrillatoren) ei-
nen Sicherheitsabstand (Abstand Feldquelle zu Implantat) von 30 cm einhalten, kann eine Beeinflus-
sung dieser Implantate mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
• Sicherheit gegen berührbare Oberflächen
Nach EN ISO 13732-1:2008 geprüft.
• Fußböden
Vgl. Betriebsanleitung Kap. 3.4 zur Aufstellung.
• Reinigung
Vgl. Betriebsanleitung Kap. 12.
M (E2) 03/2022
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