Gefriertrocknungsanlage Alpha 1-2 LSCbasic
3 Sicherheit
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3.10
Wartung und Reinigung der Gefriertrocknungsanlage
Pos : 100 /010 Univ ers almodul e/
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3.11
Maßnahmen zum sicheren Betrieb der Gefriertrocknungsanlage
34 / 109
Verwendete Stoffe und Materialien sind sachgerecht zu handhaben und zu
entsorgen (Sicherheitsdatenblätter beachten!), insbesondere
•
bei Arbeiten mit Laugen und Säuren,
•
beim Wechseln und Auffüllen von Betriebsmitteln.
Die nationalen Vorschriften sind zu beachten.
Um einen sicheren Betrieb der Gefriertrocknungsanlage zu gewährleisten,
sind vor jeder Trocknung folgende Maßnahmen unbedingt zu beachten:
Aufstellung, Anschluss und Betrieb
•
Ordnungsgemäße Aufstellung und korrekten Anschluss der
Gefriertrocknungsanlage überprüfen (s. Kap. 5 - "Aufstellung und
Anschluss").
•
Gefriertrocknungsanlage und Zubehör vor jeder Inbetriebnahme auf
äußerlich erkennbare Schäden überprüfen.
•
Gefriertrocknungsanlage während des Betriebs nicht anstoßen oder
bewegen.
•
Während des Betriebs nicht auf der Gefriertrocknungsanlage abstützen
oder an die Anlage anlehnen.
•
Gefriertrocknungsanlage bei Funktionsstörungen sofort außer Betrieb
nehmen. Störungen beseitigen (s. Kap. 7 - "Störungen und
Fehlersuche") oder ggf. den Service der Firma Martin Christ
Gefriertrocknungsanlagen GmbH verständigen (s. Kap. 7.3 - "Kontakt
im Servicefall").
•
Reparaturen ausschließlich von autorisiertem Fachpersonal durch-
führen lassen.
Brandschutz
•
Bestimmte elektrische Kreisläufe der Gefriertrocknungsanlage sind
durch Sicherungen geschützt. Beim Austausch immer Sicherungen
desselben Typs und derselben Stärke verwenden.
Sicherheitsbereich
•
Grundsätzlich einen Sicherheitsbereich von mindestens 30 cm um die
Gefriertrocknungsanlage freihalten.
•
Niemals Gefahrenstoffe jeglicher Art im Sicherheitsbereich der
Gefriertrocknungsanlage lagern.
•
Kein potentiell gefährliches Material wie z. B. Glasgefäße mit Flüssig-
keiten im Sicherheitsbereich abstellen. Verschüttete Flüssigkeiten
können in die Anlage eindringen und elektrische oder mechanische
Bauteile beschädigen.
•
Personen dürfen sich nicht länger als für den Betrieb notwendig im
Sicherheitsbereich der Gefriertrocknungsanlage aufhalten.
Version 07/2022, Rev. 1.0 vom 19.07.2022 • sb-ja
Originalbetriebsanleitung