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Gesetzliche Bestimmungen Für Das Fahrzeug - HNF-NICOLAI UD3 All-Terrain Originalbetriebsanleitung

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1.2.
Gesetzliche Bestimmungen für das Fahrzeug
Das Pedelec (Unterstützung bis 25 km/h) ist rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt. Der
Fahrer benötigt keinen Führerschein. Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit im-
mer einen geeigneten Helm und eine Fahrradbrille zu tragen.
Ihr HNF-NICOLAI Pedelec entspricht der deutschen StVZO, wenn alle beiliegenden
Reflektoren angebracht sind.
Eine Erhöhung der maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit (=Tuning)
auf mehr als 25 km/h an Ihrem HNF-NICOLAI Pedelec, verwandelt das Fahr-
zeug in ein Kleinkraftrad. Es drohen ernsthafte Konsequenzen bei einer
Fahrzeugkontrolle oder einem Unfall, da es sich um ein Fahrzeug ohne Be-
triebserlaubnis und Versicherung handelt!
Beim Austausch und Ersatz von Bauteilen und Komponenten, ist darauf
zu achten, dass nur Originalteile verwendet werden. Besonders beim Aus-
tausch von Komponenten des Antriebssystems, des Fahrwerks und der
Bremsanlage ist eine Freigabe des Fahrzeugherstellers notwendig. Weitere
Bauteile sind nur zu verwenden, wenn Sie für den Gebrauch an Pedelecs zu-
gelassen sind. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Bauteile Sie verwenden
dürfen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder Ihren HNF-Händler.
Das S-Pedelec (45 km/h) ist als Kraftfahrzeug eingeordnet. Sie benötigen zur Teilnah-
me am Straßenverkehr:
einen Klasse AM-, Motorrad- oder anderen Kfz-Führerschein
ein am Fahrzeug angebrachtes Versicherungskennzeichen
einen geeigneten Kraftrad-Helm (die Polizei toleriert z. Z. auch Fahrrad-Helme)
Die folgende Sicherheitsausstattung muss am Fahrzeug montiert sein, damit es die
Anforderungen der Klasse L1-eB
Rückspiegel
Rückreflektor, Pedalreflektoren, Seitenreflektoren an Gabel
Frontlicht (mit E-Prüfzeichen)
Bremsrücklicht & Kennzeichenbeleuchtung (mit E-Prüfzeichen)
Hupe
Reifen der Geschwindigkeitsklasse B, Lastindex 12 (vorn), 26 (hinten) und Zu-
lassung nach ECE R75
1
Wir empfehlen beim Fahren ebenfalls eine Fahrradbrille zu tragen!
2
L1-eB = zweirädriges Kleinkraftrad nach EU-Verordnung 168/2013
8
erfüllt :
2
1

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