19 Einbauerklärung nach 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
19 Einbauerklärung nach 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II, 1.B für unvoll-
Wir, die Firma
erklären, dass das folgende Produkt
Fabrikat:
Seriennummer:
Projektnummer:
Handelsbezeichnung:
die folgenden grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt:
1.1.3.; 1.1.5.; 1.2.1.; 1.3.; 1.3.2.; 1.3.3.; 1.3.4.; 1.3.7.; 1.3.9.; 1.5.3.; 1.5.5.; 1.5.6.; 1.5.7.; 1.5.8.; 1.5.9..; 1.6.5.
Ferner wird erklärt, dass die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt wurden.
Der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte verpflichten sich, einzelstaatlichen Stellen auf begründetes Verlangen die speziellen
Unterlagen zu der unvollständigen Maschine zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt:
Elektronisch
Dokumentationsbevollmächtigter
Die gewerblichen Schutzrechte bleiben hiervon unberührt!
Wichtiger Hinweis! Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn gegebenenfalls festge-
stellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen dieser Richtli-
nie entspricht.
2019-01-30
ppa. Joachim Brien
Leiter Bereich Technik
GEMÜ 532Z
Einbauerklärung
ständige Maschinen
GEMÜ Gebr. Müller Apparatebau GmbH & Co. KG
Fritz-Müller-Straße 6-8
D-74653 Ingelfingen-Criesbach
GEMÜ Pneumatisch betätigtes Schrägsitzventil
ab 30.11.2011
Sv-Pneum-2011-11
GEMÜ 532Z
GEMÜ Gebr. Müller Apparatebau GmbH & Co. KG
Fritz-Müller-Straße 6-8
D-74653 Ingelfingen
24 / 28
www.gemu-group.com