10. DEMONTAGE UND ENTSORGUNG
Nachdem das Gebrauchsende des Geräts erreicht ist, muss das Gerät demontiert und einer umweltgerech-
ten Entsorgung zugeführt werden.
10.1. SICHERHEITSHINWEISE FÜR DIE DEMONTAGE UND ENTSORGUNG
WARNUNG!
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Verletzungsgefahr bei unsachgemäßer Demontage!
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Gespeicherte Restenergien, kantige Bauteile, Spitzen und Ecken am und im Gerät oder an den benötigten
Werkzeugen können Verletzungen verursachen.
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Vor Beginn der Arbeiten für ausreichenden Platz sorgen.
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Mit offenen scharfkantigen Bauteilen vorsichtig umgehen.
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Auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz achten!
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Lose aufeinander- oder umherliegende Bauteile und Werkzeuge sind Unfallquellen.
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Bauteile fachgerecht demontieren. Teilweise hohes Eigengewicht der Bauteile beachten. Falls erforder-
lich, Hebezeuge einsetzen.
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Bauteile sichern, damit sie nicht herabfallen oder umstürzen.
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Bei Unklarheiten den Hersteller hinzuziehen.
10.2. DEMONTAGE
VOR BEGINN DER DEMONTAGE
Druckregler zweite Druckstufe der Entspannungsstation durch Drehen des Handrades gegen den
Uhrzeigersinn schließen.
Druckregler der Entspannungsstation entspannen und sicherstellen, dass ich kein Prozessgas mehr im
Inneren der Entspannungsstation befindet.
System entspannen und wenn nötig mit einem Inert Gas spülen. Hochdruckseite der Station über Spülgas-
ventil entlasten.
Je nach Version Eigengas – oder Fremdgasspülung durchführen.
Betriebs- und Hilfsstoffe sowie restliche Verarbeitungsmaterialien entfernen und umweltgerecht entsorgen.
Anschließend Baugruppen und Bauteile fachgerecht reinigen und unter Beachtung geltender örtlicher Ar-
beitsschutz- und Umweltschutzvorschriften zerlegen.beitsschutz- und Umweltschutzvorschriften zerlegen.
WARNUNG!
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System nicht öffnen, wenn sich noch giftiges und/ oder korrosives Gas darin befindet!
10.3. ENTSORGUNG
Sofern keine Rücknahme- oder Entsorgungsvereinbarung getroffen wurde, zerlegte Bestandteile der Wied-
erverwertung zuführen:
Metalle verschrotten.
Kunststoffelemente zum Recycling geben.
Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit sortiert entsorgen.
Gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet sich die Gesellschaft GCE, s.r.o. als verantwor-
tungsbewusster Hersteller, alle Kunden darüber zu informieren, wenn die Materialien 0,1% oder mehr der auf
der Liste aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthalten.
Die am häufigsten für Körper und andere Messingbauteile verwendeten Messinglegierungen enthalten 2-3%
Blei (Pb), EG-Nr. 231-468-6, CAS-Nr. 7439-92-1. Bei normalem Gebrauch wird Blei nicht in das Gas oder in die
Umwelt freigesetzt. Am Ende seiner Lebensdauer muss das Erzeugnis von einem zugelassenen Metallrecy-
clingunternehmen entsorgt werden, um eine wirksame Entsorgung des Materials bei minimalen Auswirkun-
gen auf Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten.
Bis zum heutigen Tag liegen uns keine Informationen vor, die darauf hindeuten, dass Materialien mit SVHC-
Konzentrationen über 0,1% in GCE-Produkten enthalten sind.
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