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Persönliche Schutzausrüstung; Verhalten Bei Feuerausbruch Und Bei Unfällen - GCE druva MPLH0XD0 Gebrauchsanleitung

Entspannungsstation
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2.5. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen.
Das Personal muss während der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät persönliche Schutzausrüs-
tung tragen, auf die in den einzelnen Abschnitten dieser Anleitung gesondert hingewiesen wird.
DE
2.6. VERHALTEN BEI FEUERAUSBRUCH UND BEI UNFÄLLEN
VORBEUGENDE MASSNAHMEN
Stets auf Feuer und Unfälle vorbereitet sein!
Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandkasten, Decken usw.) und Feuerlöscheinrichtungen funktionstüchtig
und griffbereit aufbewahren.
Personal mit Unfallmelde-, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen vertraut machen.
Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge freihalten.
MASSNAHMEN BEI FEUERAUSBRUCH UND UNFÄLLEN
Wenn keine Gefahr für die eigene Gesundheit besteht, Personen aus der Gefahrenzone bergen.
Falls erforderlich Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.
Feuerwehr und/oder Rettungsdienst alarmieren.
Bei Feuerausbruch: Wenn keine Gefahr für die eigene Gesundheit besteht, Feuer mit Feuerlöscheinrich-
tungen bekämpfen und Feuerbekämpfung bis zum Eintreffen der Feuerwehr fortsetzen.
Verantwortlichen am Einsatzort informieren.
Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge freimachen.
Rettungsfahrzeuge einweisen.
ATEMSCHUTZGERÄT, UMLUFT UNABHÄNGIG
Schutz vor schädlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und ähnlichen Stoffen.
Atemschutzgeräte wie z.B. Pressluftatmer müssen eingesetzt werden, wenn ein
Sauerstoffgehalt von über 17% in der Umgebungsluft nicht garantiert werden kann
und/oder ein Überschreiten der zulässigen Grenzwerte schädlicher Stoffe in der
Umgebungsluft nicht ausgeschlossen werde kann.
Umluft unabhängige Atemschutzgeräte dürfen nur von speziell geschultem Per-
sonal getragen werden.
ATEMSCHUTZGERÄT, UMLUFT ABHÄNGIG
Schutz vor schädlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und ähnlichen Stoffen.
Umluft abhängige Atemschutzgeräte müssen eingesetzt werden, wenn ein Über-
schreiten der zulässigen Grenzwerte schädlicher Stoffe in der Umgebungsluft
nicht ausgeschlossen werde kann.
Umluft abhängige Atemschutzgeräte dürfen nur bei einem garantierten Sauerst-
offgehalt in der Atemluft von über 17% eingesetzt werden.
SCHUTZBRILLE
Schutz vor umherfliegenden Teilen und Tropfen.
HANDSCHUHE, CHEMISCH RESISTENT
Schutz der Hände vor aggressiven Substanzen. Es ist auf Dichtigkeit der Hands-
chuhe acht zu geben. Nach Gebrauch Handschuhe fachgerecht entsorgen.
SCHUTZHANDSCHUHE
Schutz der Hände vor mechanischen Einflüssen und heißen Oberflächen.
GEHÖRSCHUTZ TRAGEN
Schützt das Gehört vor zu lauten Geräuschen und beugt Schalltraumata vor.
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