TECHNIKER
Besitzt Fachausbildung, Fähigkeiten, und Erfahrung bezüglich relevanter Normen und Richtlinien um Arbe-
iten an Druckregelsystemen vornehmen zu können und potentielle Risiken zu erkennen.
2.4.2 UNBEFUGTE
WARNUNG!
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Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und Arbeitsbereich!
•
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, kennen die Gefahren im
Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für Unbefugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
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Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten!
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Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und Arbeitsbereich weisen!
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Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und Arbeitsbereich aufhalten!
2.4.3 UNTERWEISUNG
Der Betreiber muss das Personal regelmäßig unterweisen. Zur besseren Nachverfolgung muss ein Unterwei-
sungsprotokoll mit folgenden Mindestinhalten erstellt werden:
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Datum der Unterweisung
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Name des Unterwiesenen
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Inhalte der Unterweisung
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Name des Unterweisenden
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Unterschriften des Unterwiesenen und des Unterweisenden
2.5 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen.
Das Personal muss während der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät persönliche Schutzausrüs-
tung tragen, auf die in den einzelnen Abschnitten dieser Anleitung gesondert hingewiesen wird.
ATEMSCHUTZGERÄT, UMLUFT UNABHÄNGIG
Schutz vor schädlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und ähnlichen Stoffen.
Atemschutzgeräte wie z.B. Pressluftatmer müssen eingesetzt werden, wenn ein
Sauerstoffgehalt von über 17% in der Umgebungsluft nicht garantiert werden kann
und/oder ein Überschreiten der zulässigen Grenzwerte schädlicher Stoffe in der
Umgebungsluft nicht ausgeschlossen werde kann.
Umluft unabhängige Atemschutzgeräte dürfen nur von speziell geschultem Per-
sonal getragen werden.
ATEMSCHUTZGERÄT, UMLUFT ABHÄNGIG
Schutz vor schädlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und ähnlichen Stoffen.
Umluft abhängige Atemschutzgeräte müssen eingesetzt werden, wenn ein Über-
schreiten der zulässigen Grenzwerte schädlicher Stoffe in der Umgebungsluft
nicht ausgeschlossen werde kann.
Umluft abhängige Atemschutzgeräte dürfen nur bei einem garantierten Sauerst-
offgehalt in der Atemluft von über 17% eingesetzt werden.
SCHUTZBRILLE
Schutz vor umherfliegenden Teilen und Tropfen.
HANDSCHUHE, CHEMISCH RESISTENT
Schutz der Hände vor aggressiven Substanzen. Es ist auf Dichtigkeit der Hands-
chuhe acht zu geben. Nach Gebrauch Handschuhe fachgerecht entsorgen.
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