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Auerswald COMfortel M-510 Betriebsanleitung Seite 9

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Wichtige Informationen
Abnahme sowie zu Aufwandsentschädigungen bleiben unberührt.
2.16 Jede ergänzende Lieferung von Software (z. B. Updates oder Upgrades), die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird,
sowie alle Erweiterungen der Lizenz, z. B. zusätzliche Floating-User-Lizenzen, sind integraler Bestandteil der jeweils überlas-
senen Software und unterliegen dieser EULA, es sei denn, dies wurde im Einzelfall abweichend vereinbart.
2.17 Mit der Installation eines Updates oder Upgrades erlöschen grundsätzlich die Nutzungsrechte an vorhergehenden Ver-
sionen. Auerswald behält sich vor, auf der Website auch ältere Versionen der Software anzubieten. In diesem Fall ist der
Kunde berechtigt, auch die angebotenen älteren Versionen, aber gleichzeitig immer nur eine Version davon, zu nutzen (sog.
„Downgrade"). Eine Erweiterung anderer Lizenzen, z. B. zur Anzahl der Floating User, ist damit nicht verbunden. Die Bereit-
stellung älterer Versionen erfolgt freiwillig und kann jederzeit eingestellt werden. Auerswald behält sich auch vor, Downgrades
technisch zu verhindern. Der Kunde verwendet solche älteren Versionen auf eigene Gefahr. Eine Gewährleistungspflicht von
Auerswald oder eine Leistungspflicht aus einem mit Auerswald geschlossenen Wartungs-/Pflegevertrag gilt nur für die jeweils
aktuelle Version. Vorhandene Kopien, einschließlich Sicherheitskopien, sind vom Kunden entweder nachweislich zu vernich-
ten oder an Auerswald bzw. den Auerswald Partner zurückzugeben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er die ältere Ver-
sion zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlich angeordneter Aufbewahrungs- und Nachweispflichten benötigt und dies die
Upgrade- oder Migrationsversion der Software nicht zu leisten vermag. In jedem Fall endet die Möglichkeit zu einer solchen
Zurückbehaltung mit der Veräußerung der Software an einen Dritten.
2.18 Auerswald kann in den Fällen, in denen dem Kunden Nutzungsrechte zeitlich begrenzt eingeräumt wurden, diese ganz
oder teilweise außerordentlich kündigen, wenn der Kunde in erheblichem Umfang gegen die Bestimmungen der EULA ver-
stößt, insbesondere in Bezug auf den Umfang der Lizenz, dadurch die Rechte von Auerswald an der Software in einer Weise
verletzt werden, die Auerswald ein Festhalten an der Rechteeinräumung unzumutbar machen und der Kunde den Verstoß
nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung von Auerswald beseitigt. Soweit der
Kunde die Software über einen Auerswald Partner bezogen hat, ist die mit dem Auerswald Partner getroffene Vereinbarung
maßgeblich. Das Recht von Auerswald, gegen Rechtsverletzungen gerichtlich vorzugehen, insbesondere im Wege des einst-
weiligen Rechtsschutzes, bleibt davon unberührt. Dies gilt auch für dauerhaft überlassene Software.
2.19 Für Firmware gelten die Regelungen dieser EULA sinngemäß, jedoch darf Firmware nur zusammen mit der Hardware,
für die die Firmware bestimmt und von Auerswald freigegeben wurde, benutzt bzw. an Dritte weitergegeben werden.
2.20 Diese EULA gilt auch für solche Software von Auerswald, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung eines
SaaS Angebots von Auerswald zur Installation auf einem Client überlassen wird. In diesem Fall gilt für solche Software diese
EULA, und für das Saas Angebot von Auerswald die AGB SaaS. Solche Software ist nur zur Verwendung mit dem zugehöri-
gen SaaS Angebot von Auerswald bestimmt und auch nur darauf beziehen sich die Nutzungsrechte des Kunden nach dieser
EULA, auch wenn es technisch möglich sein sollte, ein anderes (SaaS) Produkt damit anzusprechen. Auerswald übernimmt
für eine solche gegen diese EULA verstoßende Nutzung keine Gewährleistung, erbringt keine Wartungs-/Pflegeleistungen,
wird den Kunden im Fall einer durch die Kombination mit dem fremden SaaS Dienst erfolgenden Rechtsverletzung nicht
freistellen, und behält sich vor, vom Kunden den Ersatz eventueller Schäden oder Aufwendungen erstattet zu verlangen, die
der Kunde durch eine solche Nutzung bei Auerswald verursacht.
3. Drittanbietersoftware und Open Source Software
3.1 Die Software kann Komponenten enthalten, die ganz oder teilweise gesonderten Lizenzbestimmungen unterliegen. Dies
umfasst insbesondere Drittanbietersoftware und Open Source Software. Erwirbt der Kunde die Software von Auerswald, ver-
schafft Auerswald dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit, vor Abschluss des Vertrags Kenntnis von den Drittanbieterlizenz-
bedingungen und Open Source Lizenzen zu nehmen, z. B. mittels Link im Webshop von Auerswald. Auerswald hat die
Auerswald Partner entsprechend verpflichtet.
Solche gesonderten Lizenzbestimmungen gelten in Bezug auf die betreffende Komponente vorrangig vor dieser EULA und
zudem werden im Rahmen des Installationsprozesses angezeigt, oder es wird in der Dokumentation auf sie hingewiesen.
3.2 Manche Drittanbieterlizenzen und Open Source Lizenzen können zusätzliche Rechte, aber auch Beschränkungen oder
Ausschlüsse von Garantie- bzw. Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen enthalten, und Auerswald ist verpflichtet, diese
Rechte, Beschränkungen oder Ausschlüsse an den Kunden weiterzugeben, unabhängig davon, ob diese gemäß der für den
Vertrag geltenden Rechtsordnung wirksam sind oder nicht. Auerswald empfiehlt, dass sich der Kunde vor dem Vertrags-
schluss über diese Rechte, Beschränkungen und Ausschlüsse informiert und im Zweifel unabhängigen Rechtsrat einholt.
3.3 Soweit eine Open Source Lizenz eine Überlassung oder Bereitstellung von Quellcode oder weiterer Materialien vorsieht,
wird Auerswald diese(n) nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz, im Übrigen nach eigenem Ermessen, entweder:
a) zusammen mit der Software auf einem Datenträger, auf einem separaten Datenträger oder installiert auf dem Gerät liefern,
oder
b) über die Auerswald Webseite zur Verfügung stellen und in jedem Fall
c) auf Verlangen des Kunden gegen entsprechenden Aufwendungsersatz/Versandkosten auf einem Datenträger bereitstellen.
Auerswald wird b) und c) für eine bestimmte Version der Software mindestens für drei (3) Jahre bereitstellen, gerechnet ab
dem Zeitpunkt, ab dem Auerswald die betreffende Version nicht mehr zur Verfügung stellt, auch nicht für Downgrades.
3.4 Die Überlassung der Open Source Software durch Auerswald und die Nutzung von Open Source Software erfolgt kosten-
frei, d.h. für die Bereitstellung der Open Source Software und deren Nutzung fällt keine Vergütung an, unabhängig davon, ob
diese zusammen mit einem kostenpflichtigen Produkt von Auerswald verwendet werden. Es können jedoch Aufwände berech-
net werden, die Kosten von Auerswald abzudecken, um den Quellcode der Open Source Software auf Datenträger zur Ver-
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COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021

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