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Auerswald COMfortel M-510 Betriebsanleitung Seite 7

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Wichtige Informationen
c) bei welcher der Quellcode unentgeltlich (von Versand- und Lieferkosten abgesehen) zur Verfügung gestellt wird.
1.16. Produktinstanz bezeichnet eine auf dem Server betriebene Kopie der Server-Software. Je nach Produkt und eingesetz-
tem Server können mehrere Produktinstanzen einer Server-Software auf einem Server betrieben werden.
1.17. Server-Software bezeichnet Software, die zur Nutzung durch mehrere User bzw. Clients bestimmt ist und die auf einem
Server installiert wird. Die User bzw. Clients greifen i.d.R. über Netzwerkverbindungen (z. B. LAN, WLAN) auf die Server-Soft-
ware zu, um die Funktionalitäten der Server-Software zu nutzen.
1.18. Software bezeichnet die Computerprogramme, Dateien sowie ggfs. die Datenträger, die dem Kunden gemäß dem Ver-
trag und den Bestimmungen dieser EULA bereitgestellt werden, einschließlich aller ggfs. dazu bereitgestellter Updates,
Upgrades, Fehlerkorrekturen, modifizierter Versionen, Ergänzungen und Kopien. Die Software kann als Firmware zusammen
mit einem Gerät geliefert werden bzw. nur für einen bestimmten Gerätetyp verwendbar sein. Software wird grundsätzlich nur
in ausführbarer Form (Objektcode) bereitgestellt. Für den Zweck dieser EULA gilt die dazugehörige Dokumentation als
Bestandteil der Software. Die mit der Software gelieferte Open Source Software sowie Drittanbietersoftware fallen ebenfalls
unter diese Definition von Software, jedoch gelten dafür die Drittanbieterlizenzbedingungen bzw. Open Source Lizenzen, ins-
besondere können letztere vorsehen, dass dem Kunden Quellcode zur Verfügung gestellt wird.
1.19. Trialversion ist eine Version der Software, die zu Testzwecken überlassen wird. In dieser EULA gelten dafür die Rege-
lungen in Ziffer 8 vorrangig.
1.20. Update bezeichnet eine Version eines Computerprogramms, die Fehlerkorrekturen und kleinere funktionale Optimie-
rungen enthält. Auerswald bestimmt nach eigenem Ermessen, ob ein Update als eigenständig installierbare Fassung des
Computerprogramms (Release) oder als zusätzlich zu installierender Bestandteil veröffentlicht wird. Ein Update erfordert, in
Abhängigkeit des Produkts, eine vorhandene und ordnungsgemäß lizenzierte Installation der Software oder einen laufenden
Trial-Mode. Ein Update wird in der Regel mit einer Erhöhung der Release-Nummer hinter der Hauptversionsnummer (z. B.
„Version 1.0.2" anstelle von „Version 1.0.1") gekennzeichnet.
1.21. Upgrade bezeichnet eine Version des Computerprogramms, die neue und/oder erweiterte Funktionalität für ältere Ver-
sionen enthält. In einigen Fällen können auch Fehlerkorrekturen enthalten sein. Auerswald kann nach eigenem Ermessen ent-
scheiden, ob ein Upgrade eine Lizenz für bestimmte, zum Upgrade zugelassene ältere Versionen der Software erfordert. Typi-
scherweise wird ein Upgrade mit einer Erhöhung der Hauptversionsnummer (z. B. „Version 2.0.0" anstelle von „Version 1.0.2")
gekennzeichnet.
1.22. User oder auch Client bezeichnet eine Einheit, die auf einen Server und eine oder mehrere darauf laufende Produkt-
instanzen einer Server-Software zugreifen kann. Abhängig vom Produkt kann ein User eine natürliche Person, aber auch eine
Identität/Rolle (Administrator) oder ein physisches (z. B. Fax) oder virtuelles Gerät (z. B. Telefonkonferenzraum) sein. Die Art
und Anzahl der zur Nutzung der Server-Software berechtigten User/Clients sind im Vertrag definiert, unter dem das jeweilige
Produkt dem Kunden überlassen wird.
1.23. Verbundene Unternehmen bezeichnet Unternehmen, die im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit Auerswald oder dem Kunden
verbunden sind. Sollte das AktG nicht anwendbar sein, bezeichnet verbundenes Unternehmen jede organisatorisch eigen-
ständige Einheit, die Auerswald oder den Kunden direkt oder indirekt kontrolliert, von einem der beiden kontrolliert wird oder
unter gemeinsamer Kontrolle mit einer anderen Partei steht. Kontrolle wird verstanden als die Fähigkeit, die Geschäftsleitung
und die Organisation eines Unternehmens direkt zu steuern oder lenkend auf sie Einfluss zu nehmen, sei es durch Mehrheit
der Stimmrechte, durch Vertrag oder anderweitig.
1.24. Vertrag ist die gesonderte Vereinbarung (z. B. ein Softwareüberlassungsvertrag), unter der der Kunde von Auerswald
oder einem Auerswald Partner die Software und ggfs. weitere Produkte von Auerswald bezogen hat. Für die Zwecke dieser
EULA sind von der Definition nur eigene Produkte von Auerswald sowie Drittanbietersoftware, die von Auerswald bezogen
werden können, umfasst. Andere Produkte sind ausgenommen.
2. Allgemeine Lizenzbestimmungen
2.1 Dem Kunden wird ein Nutzungsrecht an der Software gemäß den Lizenzbedingungen und ausschließlich im Rahmen des
Vertrags eingeräumt. Der Kunde verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrags zur Einhaltung der Lizenzbedingungen.
2.2 Die Nutzungsrechte des Kunden an der Software bestimmen sich allein nach Lizenzbedingungen. Alle übrigen Rechte an
der Software stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich Auerswald zu, oder, im Fall von Drittanbietersoftware, dem
jeweiligen Drittanbieter bzw. den Lizenzgebern der Open Source Software.
2.3 Erwirbt der Kunde die Software von Auerswald, verschafft Auerswald dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit, vor
Abschluss des Vertrags Kenntnis von den Lizenzbedingungen zu nehmen, z. B. mittels Link im Webshop von Auerswald.
Auerswald hat die Auerswald Partner entsprechend verpflichtet. Entsprechendes gilt für Open Source Software bzw. den
zugehörigen Open Source Lizenzen.
2.4 Mit Abschluss des Vertrags akzeptiert der Kunde die Lizenzbedingungen, einschließlich der Open Source Lizenzen. Es
obliegt dem Kunden, sich gem. Ziff. 2.3 bzw. Ziff. 3 vorher Kenntnis von den Lizenzbedingungen einschließlich der Open
Source Lizenzen zu verschaffen.
2.5 Sofern nicht ausdrücklich abweichend im Vertrag geregelt, erhält der Kunde Nutzungsrechte nur am Objektcode der Soft-
ware, d.h. der ausführbaren maschinenlesbaren Form der Software und es besteht kein Anspruch auf Überlassung des Quell-
codes. Ausgenommen sind Fälle, bei denen das fragliche Produkt die Überlassung von Quellcode zwingend voraussetzt, z.
B. bei Skripten. Unberührt bleiben auch die Rechte des Kunden aus Open Source Lizenzen.
2.6 Sofern nicht ausdrücklich abweichend im Vertrag vereinbart, erhält der Kunde das nicht-ausschließliche Recht, die Soft-
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COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021

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