Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Reinigung; Software-Lizenzvereinbarung - Auerswald COMfortel M-530 Betriebsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für COMfortel M-530:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 3
Wichtige Informationen
Die Einrichtung des Produkts erfolgt menügesteuert im Mobilteil selbst. Die
Menüs lassen sich in verschiedene Sprachen umschalten. Wenn Sie mit diesen
Sprachen und den verwendeten Fachbegriffen nicht vertraut sind, ziehen Sie
eine fachlich und sprachlich geeignete Fachkraft hinzu.
Reparatur
Öffnen Sie das Gerät nicht. Nur der Hersteller darf das Gerät öffnen und
reparieren.

Reinigung

Wischen Sie das Gerät mit einem feuchten Tuch oder einem Antistatiktuch ab.
Benutzen Sie keine Lösungsmittel und kein Mikrofasertuch.
Verwenden Sie nie ein trockenes Tuch: es besteht die Gefahr der
statischen Aufladung.
In seltenen Fällen kann der Kontakt des Geräts mit chemischen Substanzen zu
Veränderungen der Oberfläche führen. Aufgrund der Vielzahl am Markt
verfügbarer Chemikalien konnten nicht alle Substanzen getestet werden.
Beeinträchtigungen von Hochglanzoberflächen können vorsichtig mit Display-
Polituren von Mobiltelefonen beseitigt werden.

Software-Lizenzvereinbarung

Die Auerswald GmbH & Co. KG, Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen, Deutschland (im Folgenden: Auerswald) stellt her und vertreibt im Wesentlichen Geräte zur Kommunikation sowie Software zur Unterstützung
der Funktionalität dieser Geräte (als gerätebezogene Software („embedded" Software bzw. Firmware) oder „stand alone"-Software). Auerswald möchte mit Ihnen die nachfolgenden Bedingungen über die Nutzung der
nachstehend definierten Software vereinbaren. Die Software kann Open-Source-Software enthalten, für die zusätzlich Lizenzbedingungen Dritter gelten.
1. Information über den Inhalt der Software-Lizenzvereinbarung und Abschluss
1.1 Die Lizenzvereinbarung wird Ihnen mit dem Gerät in Papierform oder elektronisch zur Durchsicht zur Verfügung gestellt, bevor Sie das Gerät in Gebrauch nehmen oder die Software herunterladen, installieren oder
gebrauchen. Bitte lesen Sie den Text der Lizenzvereinbarung sorgfältig durch. Sollten Sie bei Durchsicht der Lizenzvereinbarung Fragen zu der Lizenzvereinbarung haben, kontaktieren Sie bitte Auerswald per E-Mail
unter der E-Mail-Adresse license@auerswald.de. Soweit die Software Open-Source-Software verwendet, verweisen wir auf die im Internet im Bereich des Downloads oder in der Bedienoberfläche des Produktes zur
Verfügung stehenden Lizenzbedingungen Dritter.
1.2 Während des Vorgangs des Herunterladens, des Installierens, der Registrierung/Anmeldung des Gerätes oder des Gebrauchens der Software werden Sie gefragt, ob Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinba-
rung einverstanden erklären (dieser Vorgang wird nachfolgend als „Abfrage" bezeichnet). Dazu ist das Anklicken eines „Ja"-Buttons vorgesehen. Mit dem Anklicken dieses Buttons erklären Sie unwiderruflich und rechtlich
verbindlich Ihr Einverständnis. Sofern Sie mit dieser Lizenzvereinbarung nicht einverstanden sind, klicken Sie bitte den „Nein"-Button an. Ein Herunterladen, Installieren oder Nutzen der Software ist dann nicht möglich.
Soweit eine Abfrage aus technischen Gründen nicht erfolgt, sehen wir die Ingebrauchnahme des Gerätes oder der Software als konkludente Einverständniserklärung mit dieser Lizenzvereinbarung und/oder den Lizen-
zbedingungen Dritter für Open-Source-Software an.
1.3 Hinweis: Stimmen Sie der Software-Lizenzvereinbarung nicht zu, muss die Nutzung der Software unterbleiben. Dies wird die Nutzung eines von Auerswald erworbenen Produktes erschweren oder sogar auss-
chließen.
2. Gegenstand der Vereinbarung; Bindung an die Beschaffung von Auerswald Produkten
2.1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Einräumung eines Nutzungsrechtes an Software (auch bezeichnet als Lizenz), welches im Einzelnen nachfolgend beschrieben wird und unter der aufschiebenden Bedingung
der Zahlung der Lizenzentgeltzahlung (siehe Ziffer 6) steht. Grundsätzlich erfolgt die Einräumung nicht ausschließlich und begrenzt auf die Laufzeit dieser Vereinbarung.
2.2 Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht (im Folgenden auch bezeichnet als Lizenz) für eine einzelne Kopie der Software erteilt, wobei Updates, Upgrades oder sonstige Modifikationen der Software mit erfasst sind,
es sei denn, es handelt sich dabei um vergütungspflichtige Modifikationen der Software.
2.3 Soweit die Software bestimmungsgemäß dazu verwendet werden soll, die Funktionalität von Geräten zu unterstützen, ist der Bestand dieser Lizenzvereinbarung an den Bestand des der Beschaffung dieser Geräte
zugrunde liegenden Vertrages mit Auerswald oder einem autorisierten Vertriebspartner von Auerswald gebunden. Wird der letztgenannte Vertrag gleich aus welchem Rechtsgrund beendet, endet auch die Lizenzvere-
inbarung, soweit sie zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung schon in Kraft getreten sein sollte, es sei denn, dies würde den Lizenznehmer unangemessen benachteiligen. Ist Auerswald im Rahmen des Vertrages zur
Beschaffung zur Zurückbehaltung von Leistungen berechtigt, so steht Auerswald auch im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung ein solches Recht zu. Diese Regelung gilt nicht, soweit es sich bei Ihnen als Vertragspartner
um einen Verbraucher handelt.
3. Grundlagen der Lizenzvereinbarung
3.1 Grundlage der Lizenzvereinbarung sind ausschließlich die Bedingungen, wie sie in diesem Dokument formuliert sind; weitere mündliche oder sonstige Absprachen bestehen nicht. Sollte es weitere Absprachen geben,
so gehen die Regelungen in diesem Dokument vor.
3.2 Der Einbeziehung anderer Bedingungen, insbesondere allgemeiner Geschäftsbedingungen oder allgemeiner Einkaufsbedingungen von Ihrer Seite wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, soweit im
Übrigen während der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Auerswald auf derartige Bedingungen verwiesen wird.
4. Definition
Software meint jede Form von Programm, erzeugt mittels eines Quellcodes, an dem Auerswald oder seinen Lieferanten geistige Schutzrechte zustehen einschließlich aller dazugehörigen Materialien und Nutzerinforma-
tion, unabhängig davon, wie die Speicherung der Software erfolgt und unabhängig davon, ob es sich um eine Software für von Auerswald hergestellte und vertriebene Produkte (gerätegebundene Software) oder um
eigenständige Software („stand alone") handelt. Der Begriff Software umfasst auch alle Upgrades, Updates, Versionen oder sonstige Modifikationen.
Computersystem meint jede Art von Computer-Hardware, auf deren Festspeicher Software installiert wird oder über die der Zugriff auf Software erfolgt.
Nutzer meint jede individuelle natürliche oder juristische Person, der Nutzungsrechte an der Software eingeräumt werden und nicht die Person, die die Software tatsächlich gebraucht. Soweit es sich beim Nutzer um eine
juristische Person handelt, ist der juristischen Person gestattet, das Nutzungsrecht durch die für sie handelnden Personen auszuüben, soweit damit nicht die Anzahl der Kopien der Software überschritten wird.
Verbraucher meint jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Bestimmungsgemäße Verwendung meint die Verwendung der Software, so wie sie in den Benutzerinformationen insbesondere in den Bedienungshinweisen für die Software beschrieben wird. Grundsätzlich beschränkt
sich dabei die Verwendung von Firmware ausschließlich auf die Nutzung für das jeweilige Auerswald Gerät.
5. Lizenz an der Software
5.1 Auerswald räumt hiermit dem Nutzer eine Lizenz zur Nutzung der Software für deren, durch Auerswald festgelegte, bestimmungsgemäße Verwendung, insbesondere die Nutzung im Zusammenhang mit der Nutzung
von Auerswald Produkten, ein. Die Einräumung der Lizenz stellt keinen Erwerb der Software dar. Die Lizenz endet mit Beendigung dieser Vereinbarung, es sei denn, dies stellt für den Nutzer eine unangemessene
Benachteiligung dar. Eine einmal für Software erteilte Lizenz berechtigt nur zur Nutzung dieser Software und begründet keinen Anspruch auf Lizenz für andere Software von Auerswald.
5.2 Die Gewährung der Lizenz erfolgt unter den nachstehend genannten Bedingungen:
5.2.1 Der Nutzer darf die Software ausschließlich für die bestimmungsgemäße Verwendung der Software durch ihn selbst oder soweit dies die bestimmungsgemäße Verwendung vorsieht, durch Dritte nutzen.
5.2.2 Der Nutzer hat es zu unterlassen, die Lizenz und die daraus folgenden Rechte an Dritte zu übertragen, abzutreten, zu veräußern oder Unterlizenzen an Dritte einzuräumen. Die vorstehende Regelung gilt nicht,
wenn zuvor bereits die Erschöpfung der Auerswald zustehenden Rechte eingetreten ist. Weiter ist die Nutzung von Geräten auf Mietbasis (z. B. Anbieten von Call-Through-Dienstleistungen) hiervon nicht erfasst.
5
COMfortel M-530 - Betriebsanleitung V02 08/2019

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis