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Samson 5827 Einbau- Und Bedienungsanleitung Seite 8

Elektrischer antrieb
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Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
Für den direkten Umgang mit dem elektrischen Antrieb ist keine Schutzausrüstung erforder-
lich. Bei Montage- und Demontagearbeiten kann es sein, dass Arbeiten am angeschlossenen
Ventil notwendig sind.
Î Persönliche Schutzausrüstung aus der zugehörigen Ventildokumentation beachten.
Î Weitere Schutzausrüstung beim Anlagenbetreiber erfragen.
Änderungen und sonstige Modifikationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifikationen des Produkts sind durch SAMSON
nicht autorisiert. Sie erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem zu
Sicherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Produkt nicht mehr den für seine Verwendung
erforderlichen Voraussetzungen entspricht.
Schutzeinrichtungen
In den Endlagen schaltet der Motor über Endlagenschalter ab. Bei Ausfall der Versorgungs-
spannung nimmt ein mit einem elektrischen Antrieb mit Sicherheitsfunktion bestücktes Stell-
ventil selbsttätig eine definierte Sicherheitsstellung ein. Die Wirkrichtung der Sicherheitsfunk-
tion ist bei SAMSON-Antrieben auf dem Typenschild des Antriebs eingetragen.
Warnung vor Restgefahren
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber und Bedienungspersonal
Gefährdungen, die am Stellventil vom Durchflussmedium und Betriebsdruck sowie vom Stell-
druck und von beweglichen Teilen ausgehen können, durch geeignete Maßnahmen verhin-
dern. Dazu müssen Betreiber und Bedienungspersonal alle Gefahrenhinweise, Warnhinweise
und Hinweise dieser Einbau- und Bedienungsanleitung, insbesondere für Einbau, Inbetrieb-
nahme und Instandhaltung, befolgen.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Bedienungspersonal diese Einbau‑
und Bedienungsanleitung zur Verfügung zu stellen und das Bedienungspersonal in der sach-
gerechten Bedienung zu unterweisen. Weiterhin muss der Betreiber sicherstellen, dass das
Bedienungspersonal oder Dritte nicht gefährdet werden.
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EB 5827-2

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