Sicherheit
2.2
Benutzer-Qualifikation
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals
Der Betreiber der Anlage/des Gerätes ist für die Einhaltung der Qualifikationen
verantwortlich.
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten an dem Gerät vornimmt oder sich im
Gefahrenbereich des Gerätes aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verlet‐
zungen und Sachschäden verursachen können.
–
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal durchführen lassen.
–
Unqualifiziertes Personal von den Gefahrenbereichen fernhalten.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln einhalten.
Ausbildung
unterwiesene Person Als unterwiesene Person gilt, wer über die übertragenen Auf‐
geschulter Anwender Als geschulter Anwender gilt, wer die Anforderungen an eine
ausgebildete Fach‐
kraft
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Definition
gaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt, sowie über die
notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
belehrt wurde.
unterwiesene Person erfüllt und zusätzlich eine anlagenspezifi‐
sche Schulung bei dem Hersteller oder einem autorisierten Ver‐
triebspartner erhalten hat.
Als ausgebildete Fachkraft gilt, wer aufgrund seiner Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen
Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und
mögliche Gefahren erkennen kann. Eine ausgebildete Fach‐
kraft muss in der Lage sein, die ihr übertragenen Arbeiten unter
Zuhilfenahme von Zeichnungsdokumentation und Stücklisten
selbständig durchzuführen. Zur Beurteilung der fachlichen Aus‐
bildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreff‐
enden Arbeitsgebiet herangezogen werden.