Konformität mit EG-Richtlinien und Gerätezulassung
Das Gerät entspricht im Originalzustand allen derzeit
gültigen deutschen und europäischen Vorschriften. Es ist
zum bestimmungsgemäßen Gebrauch in der EG zuge-
lassen.
Durch das am Gerät befindliche
die Konformität mit den EG-Richtlinien RL 89/336/EWG,
geändert durch RL 91/263/EWG und RL 93/68/EWG
sowie RL 73/23/EWG, geändert durch RL 93/68/EWG
und den daraus abgeleiteten nationalen Gesetzen.
Die unveränderte, unverfälschte Werksseriennummer
muss außen am Gerät vorhanden und gut lesbar sein!
Die Seriennummer ist Bestandteil unserer Konformitäts-
erklärung und damit der Betriebszulassung des Gerätes!
Seriennummern
am
Gerät
Begleitpapieren (insbesondere den Kontroll- und
Garantiezertifikaten) dürfen nicht entfernt oder verändert
werden und müssen übereinstimmen.
Aufstellung
Zeichen erklärt
und
in
den
original
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt die Konfor-
mitätszusage von als widerrufen und ein Betrieb
des Gerätes innerhalb der EG ist untersagt und aufgrund
geltender EG und nationaler Gesetze unter Strafandro-
hung verboten.
Durch Umbauten am Gerät oder durch Reparaturen oder
sonstige Eingriffe von nicht von autorisierten Werk-
stätten oder sonstigen Dritten verliert das Gerät seine
Zulassung und Betriebserlaubnis.
An das Gerät dürfen nur original Zubehörteile oder
solche Zusatzgeräte angeschlossen werden, die ihrer-
seits zugelassen sind und allen geltenden gesetzlichen
Vorschriften genügen.
Auch mit Zusatzgeräten oder als Teil einer Anlage darf
das Gerät nur zu den im Abschnitt 'Bestimmungsge-
mäßer Gebrauch' genannten Anwendungen eingesetzt
werden.
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