Vor der Inbetriebnahme der Klappen und bei folgenden Kontrollen der Betriebsfähigkeit muss
man Kontrollen und Funktionsprüfungen sämtlicher Ausführungen einschließlich der Tätigkeit
elektrischer Elemente durchführen. Nach der Inbetriebnahme sind diese Funktionsprüfungen
mindestens 2x im Jahr durchzuführen. Sind bei zwei nacheinander folgenden Funktionsprüfun-
gen keine Beanstandungen oder Mängel festgestellt worden, können dann die Kontrollen der
Funktionsprüfung 1x im Jahr durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der regelmäßigen Kontrollen, festgestellte Mängel und alle wichtigen Tatsachen
betreffend die Funktion der Klappen müssen in das „BRANDSCHUTZBUCH" eingetragen und
sofort dem Betreiber gemeldet werden.
Ist die Funktion der Klappen aus irgendeinem Grund nicht gewährleistet, muss dies deutlich
gekennzeichnet werden. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Klappe in den Zustand
gebracht wird, in dem sie ihre Funktion wieder erfüllen kann.
Vor der Inbetriebnahme der Klappen und bei den nachfolgenden Kontrollen der Funktionsfähig-
keit sind diese Kontrollen durchzuführen:
Visuelle Kontrolle des richtigen Einbaus der Klappen, des Innenraums der Klappen, des Klappen-
blatts, der Aufsitzflächen der Lamellen und der Silikondichtung.
Die Kontrolle der Verstellung des Klappenblatts aus der Position geöffnet in die Position ge-
schlossen und zurück.
Ersatzteile werden nur auf der Grundlage einer Bestellung geliefert.
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